11686/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0161-I/4/2012

Wien, am 10. August 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juni 2012 unter der Nr. 11837/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend „betriebliche Zusatzversicherungen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Welche betrieblichen Zusatzversicherungen bieten sie ihren Arbeitnehmern an?

Ø  Welche Personengruppen haben Zugang zu diesen Zusatzversicherungen?

 

Das Bundeskanzleramt schließt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Funkti­on als Brandschutzwart/in, Brandschutzbeauftragte/r bzw. Abfallbeauftragte/r ausü­ben, eine Haftpflicht- bzw. eine Rechtsschutzversicherung ab.

 

Zu Frage 3:

Ø  Welche betriebliche Altersvorsorge bieten Sie ihren Arbeitnehmern an?

 

Es werden Beiträge zur Bundespensionskasse bezahlt.


Der entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für pragmatische Landeslehrerinnen und -lehrer und Vertragsbedienstete und Landes­vertragslehrerinnen und –lehrer ab dem Geburtsjahrgang 1955 vor. Für Vertragsbe­dienstete der Entlohnungsschemata v und h, Professorinnen und Professoren, Assis­tentinnen und Assistenten, Staff Scientists gem. §§ 49f bis 49v VBG, wissenschaftli­che (künstlerische) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wissenschaftlichen Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern an Universitäten gilt keine Altersbeschränkung. (Details siehe § 22a GehG, § 78a VBG)

 

Zu Frage 4:

Ø  Welche Personengruppen haben Zugang zu diesen Formen der Altersvorsorge? (aufgegliedert auf Ressort und Kabinett)

 

Zu dieser Form der Altersvorsorge haben grundsätzlich alle Vertragsbediensteten und alle Beamtinnen und Beamten ab dem Geburtsjahrgang 1955 Zugang.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie hoch waren die Kosten für diese Zusatzversicherungen in den letzten drei Jahren? (aufgegliedert auf Zusatzversicherungen und Jahre)

 

Die Kosten aus den in Frage 1 angeführten Zusatzversicherungen werden jeweils für den Zeitraum 1.8. bis 31.7 abgerechnet. Daraus ergibt sich Folgendes:

 

Zeitraum

Summe Rechtsschutzversicherung

Summe

Haftpflichtversicherung

1.8.2009-31.7.2010

€ 1.031,86

367,68

1.8.2010-31.7.2011

€ 1.105,60

407,77

1.8.2011-31.7.2012

€ 1.141,36

418,60

 

Die Kosten für die Beiträge zur Bundespensionskasse für den abgefragten Zeitraum sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr

Summe

2009

€ 351.218,93

2010

€ 356.702,10

2011

€ 363.136,99

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

Ø  Waren/sind diese Zusatzversicherungen auch ressortfremden Personen zugäng­lich?


Ø  Wenn ja, welchen Personen?

Ø  Wenn ja, welche Zusatzversicherungen?

Ø  Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dafür in den letzten drei Jahren?

 

Die in der Frage 1 angeführten Zusatzversicherungen sind nicht für ressortfremde Personen zugänglich. Generell werden Beiträge des Dienstgebers zur Bundespensi­onskasse nur für Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen und Landeslehrer bzw. Landesvertragslehrerinnen und Landesvertragslehrer gezahlt.

 

Mit freundlichen Grüßen