11687/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

  1017     W i e n                                                   

 

GZ: BKA-353.110/0154-I/4/2012                                           Wien, am 10. August 2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juni 2012 unter der Nr. 11850/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend „gesundheitsfördernde Maßnahmen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen bieten Sie ihren Arbeitnehmern an?

 

Entsprechend dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz ist eine arbeitsmedizinische Betreuung im Bundeskanzleramt eingerichtet. Der Aufgabenbereich umfasst auch die betriebliche Gesundheitsförderung. Es werden daher in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizinerin neben den jährlichen Impfaktionen, wie z.B. Grippeimpfung, FSME-Impfung, abwechselnd unterschiedliche Reihenuntersuchungen, wie z.B. Seh‑, Hör- und Lungenfunktionstests sowie Gesundenuntersuchungen angeboten.


Bei den regelmäßigen Arbeitsplatzbegehungen wird besonderes Augenmerk auf die Arbeitsplatzergonomie und in Folge auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes gelegt. Ebenso werden von der Arbeitsmedizinerin und dem Arbeitspsychologen Vorträge zu den Themen Ernährung, Stress etc., abgehalten, um das Gesundheitsbewusstsein der Bediensteten zu fördern.

 

Auch an der Verwaltungsakademie des Bundes können von Bediensteten Seminare besucht werden, welche die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen.

 

In der Betriebsküche wird auch auf gesunde Ernährung Bedacht genommen. Es be­steht die Möglichkeit, ein vitales Menü als Alternative auszuwählen.

 

Um eventuellen Beschwerden des Bewegungs- und Stützapparates entgegen zu wir­ken, wurde in Kooperation mit der BVA eine Wirbelsäulenschule angeboten. Rau­chern wurde ebenfalls in Kooperation mit der BVA und der Arbeitsmedizinerin eine unterstützte Raucherentwöhnung ermöglicht.

 

Zu den Fragen 2 sowie 5 bis 8:

Ø  Welche Personengruppen haben Zugang zu diesen Maßnahmen?

Ø  Waren/sind diese gesundheitsfördernden Maßnahmen auch ressortfremden Per­sonen zugänglich?

Ø  Wenn ja, welchen Personen?

Ø  Wenn ja, welche gesundheitsfördernden Maßnahmen?

Ø  Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dafür in den letzten drei Jahren?

 

Die gesundheitsfördernden Maßnahmen sind ressortfremden Personen nicht zu­gänglich. Davon ausgenommen ist die Betriebsküche, die auch für Externe geöffnet ist.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie wirkten sich diese gesundheitsfördernden Maßnahmen auf die Kranken­stände aus?

 

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung zulässt. Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhan­dene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Ein Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen - eine ermittelbare Kennzahl - kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen in den letzten drei Jahren? (aufgegliedert auf Maßnahmen und Jahre)

 

Ein eigenes Budget für die betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht vorhanden. Da die Interventionen unterschiedlichste Themenbereiche betreffen, sind auch ver­schiedenste Budgetansätze davon betroffen.

 

Mit freundlichen Grüßen