11696/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0852-II/10/b/2012

 

Wien, am           . August 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rudolf Plessl, Genossinnen und Genossen haben am 13. Juni 2012 unter der Zahl 11884/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rufnummernunterdrückung bei Polizeianrufen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Jahre 2009 wurde von der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres vorerst für das Bundesland Wien der Einsatz von GSM-Gateways für Telefonver-bindungen vom Festnetz (Nebenstellen) zu Mobilteilnehmern aller Mobilnetzbetreiber mit dem Ziel einer Kostenoptimierung festgelegt. Nach einer positiven Betriebserfahrung wurden im Jahr 2011 alle anderen Bundesländer mit derartigen technischen Einrichtungen ausgestattet. Dabei werden Gespräche an Mobilteilnehmer über ein zentrales GSM-Gateway geroutet und eine Mobil-Mobil-Verbindung hergestellt, die keine Gesprächsgebühren ver-ursacht. Aus technischen Gründen ist es dabei nicht möglich, eine rückrufbare Rufnummer mitzusenden. Gespräche vom Festnetz (Nebenstellen) zu externen Festnetzanschlüssen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.


Zu Frage 3:

Seit der Inbetriebnahme der GSM-Gateways konnte bis dato insgesamt ca. € 1 Mio. an Gesprächsgebühren eingespart werden.

 

Zu Frage 4:

Die Kosten für die Festnetztelefonie setzen sich aus der Grundgebühr und der Gesprächsgebühr zusammen, diese werden gemeinsam mit anderen Kommunikations- und Informationstechnologie –Aufwendungen (Handygrundgebühr und Gesprächsgebühr, Kosten für Datenleistungen usw.) erfasst. Die Höhe der Gesprächskosten der Festnetztelefonie ist von den Rufnummern der gerufenen Teilnehmer abhängig. Je mehr Gespräche zu Mobiltelefonen geführt werden umso mehr Ersparnisse ergeben sich durch den Einsatz des GSM-Gateways.

 

Nachdem die Aufschlüsselung der Telefonkosten einen hohen Aufwand bei den Behörden verursachen würde und die dadurch ermittelten Gebühren aufgrund der beschriebenen Abhängigkeiten – Anzahl der Gespräche sowie Telefonanbieter der Kunden – keine Rückschluss auf die Einsparungen durch das verwendete GSM-Gateway geben würde, wurde von der Erhebung Abstand genommen.

 

Bezug nehmend auf die Beantwortung der Frage 3 – Einsparung von ca. 1 Mio. € - wird angemerkt, dass dies eine errechnete Zahl ist. Jede der eingesetzten SIM-Karten in den GSM-Gateways verfügt über 2000 Freiminuten pro Monat. Die Nutzung der Karten, (Gesprächsminuten) multipliziert mit dem Preis der bei Verwendung einer Festnetzverbindung pro Minute zu zahlen wäre, ergibt eine Einsparung.

 

Zu Frage 5:

Nein.

 

Zu Frage 6:

Nein (siehe auch Beantwortung zu Frage 3).

 

Zu Frage 7:

Eine selektive Umgehungslösung für ausgewählte Nutzer (Journaldienste) wurde ge-schaffen.