11699/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. August 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0250-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11996/J
betreffend "Datenvernichtung ressorteigener Speichermedien", welche die
Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

Zentralleitung BMWFJ:

Im Jahr 2010 erfolgte keine Ausscheidung von Festplatten. Im Jahr 2011 wurden 156 Stück Festplatten durch die Bundesrechenzentrum (BRZ) GesmbH entsorgt.

 

Zwischen dem BMWFJ und der BRZ GesmbH besteht seit 2007 ein ent-sprechendes Abkommen über die Entsorgung von Datenträgern. Diese werden in separaten gesicherten Behältern gesammelt und von der BRZ GesmbH in Entsprechung der einschlägigen ÖNORM S 2109-4 Stufe V5 vernichtet. Es ist daher davon auszugehen, dass keinerlei datenschutzrelevante Daten Dritten zugänglich waren.


Bei CDs, DVDs und USB-Sticks bestand bislang kaum Vernichtungsbedarf; diese Datenträger werden gegebenenfalls geshreddert.

 

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV):

Im Jahr 2011 wurden im BEV 30 Festplatten aus dem Storage-System Server ausgeschieden.

 

Die Computer im BEV sind von der Firma Kapsch gemietete Geräte und werden bei Ausscheiden an diese zurückgegeben. Im Serverbereich werden Daten in  Storage-Systemen gespeichert, welche im Wege eines Storage Area Network (SAN) den Servern zur Verfügung gestellt werden. Defekte Festplatten im SAN werden im Rahmen eines Supportes von der Firma HP getauscht. Kleindaten-träger werden gesammelt und bei Vorliegen einer entsprechenden Menge
vernichtet. Die genannten Auftragnehmer sind vertraglich verpflichtet, eine nachweisliche Löschung von Daten und Programmen durchzuführen.

 

Beschussämter:

In den Beschussämtern wurden im Jahr 2011 elf Speichermedien ausgeschieden. Die auf den ausgeschiedenen Speichermedien befindlichen Daten wurden vor dem Ausscheiden vernichtet. Die Speichermedien wurden magnetisiert, an-schließend mechanisch zerstört und die Reste als Elektronikschrott entsorgt.

 

Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ):

Insgesamt wurden 20 interne bzw. externe Festplatten, zehn Sicherungsbänder, und 23 USB-Sticks ausgeschieden. Über die Anzahl ausgeschiedener CDs und DVDs werden keine Aufzeichnungen geführt.

 

Die CDs und DVDs wurden zerbrochen und in den Restmüll entsorgt; die anderen Speichermedien wurden gesammelt und an Entsorgungsfachbetriebe weiter-gegeben. Die Daten auf Festplatten, USB-Sticks, CD/DVDs wurden von Mit-arbeiter/inne/n der IT-Abteilung der BHÖ mittels geeigneter Programme
gelöscht. Die Datenbänder wurden zerschnitten.


Bundesmobilienverwaltung (BMobV):

Insgesamt wurden 21 Stück interne Festplatten und 102 Stück CDs und DVDs ausgeschieden.

 

Zwei interne Festplatten wurden mit dem Notebook an Mitarbeiter/innen
verkauft, die übrigen 19 wurden ausgebaut und verblieben im Haus. Die zwei an Mitarbeiter/innen verkauften Festplatten wurden von Mitarbeiter/inne/n der BMobV durch siebenmaliges Überschreiben mit Nullen gemäß 5220-22-M-Standard des US-Verteidigungsministeriums sicher gelöscht. Anschließend wurde das Original-Betriebssystem des Rechners installiert. Die übrigen 19 Festplatten wurden ebenfalls durch siebenmaliges Überschreiben mit Nullen sicher gelöscht. Anschließend wurden die Festplatten ausgebaut und in den hauseigenen Werkstätten durch mechanisches Anbohren der Datenträger vernichtet. CDs und DVDs wurden geshreddert und somit sicher mechanisch gelöscht.

 

Es kann daher in allen Fällen ausgeschlossen werden, dass datenschutzrelevante Daten ausgeschiedener Speichermedien Dritten zugänglich waren oder sind.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 16 der Anfrage:

 

Zentralleitung BMWFJ:

Insgesamt wurden 38 Mobiltelefone ausgeschieden und wurden gemäß
"Alt-Handy-Entsorgungskonzept" einem professionellen Abfallentsorger über-geben. Zuvor sind die Daten (Telefonbucheinträge, Anruflisten, SMS, MMS,
E-Mails, Fotos, Kalendereinträge und Audiodateien) von den Bediensteten,
welche das Gerät zurückgeben, zu löschen. Dies wird von der internen Supportstelle überprüft. Der Abfallentsorger prüft seinerseits die Löschungen. Daten, die übersehen wurden oder von den Benutzer/inne/n nicht gelöscht werden konnten, werden vom Abfallentsorger nachträglich gelöscht. Diese Löschung wird dem Ressort vom Abfallentsorger im Einzelfall schriftlich bestätigt.

 

Pro ausgeschiedenes Mobiltelefon, welches wiederverwertet werden kann, wird vom Abfallentsorger ein Betrag von € 1,50 an eine Non-Profit-Organisation
gespendet.


Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV):

Im Jahr 2010 wurden im BEV 83 Stück, im Jahr 2011 74 Stück Mobiltelefone ausgeschieden. Diese wurden gesammelt und der Caritas gespendet. Die vom BEV weitergegebenen defekten Mobiltelefone werden von der Caritas unter
Wiederverwertung der Rohstoffe zerstört. Bei Rückgabe der Diensthandys sind alle darauf befindlichen Daten verpflichtend zu löschen.

 

Beschussämter:

In den Beschussämtern wurden im Jahr 2011 zwei Mobiltelefone ausgeschieden. Die auf den ausgeschiedenen Mobiltelefonen befindlichen Daten wurden vor dem Ausscheiden vernichtet, die Mobiltelefone magnetisiert, anschließend mechanisch zerstört und die Reste als Elektronikschrott entsorgt.

 

Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ):

In den letzten beiden Jahren wurden 21 Mobiltelefone ausgeschieden. Die
Altgeräte wurden gesammelt und an Entsorgungsfachbetriebe weitergegeben. Sofern technisch möglich, erfolgt bei den ausgeschiedenen Altgeräten durch den Administrator für Mobiltelefone der BHÖ eine Zurücksetzung auf die Werkseinstellung ("Wipe"), wodurch alle User-Daten gelöscht werden.

 

Bundesmobilienverwaltung (BMobV):

Es wurden keine Mobiltelefone ausgeschieden.

 

Es kann daher in allen Fällen ausgeschlossen werden, dass datenschutzrelevante Daten ausgeschiedener Mobiltelefone Dritten zugänglich waren oder sind.

 

 

Antwort zu den Punkten 17 bis 32 der Anfrage:

 

Es wurden keine derartigen Geräte ausgeschieden.