11705/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                         Geschäftszahl:      BMUKK-10.000/0189-III/4a/2012

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                          

Wien, 2. August 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11846/J-NR/2012 betreffend betriebliche Zusatz­versicherungen, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Für beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in einem Dienstverhältnis stehende Bedienstete in Auslandsverwendung, wie etwa Austauschlehrkräfte und Beauftragte für Bildungskooperation, besteht die Möglichkeit, eine Zusatzkrankenversicherung im Rahmen der kollektiven Auslandskrankenversicherung bei der UNIQA Versicherung AG abzuschließen. Die Hälfte der Prämie dieser Auslandszusatzkrankenversicherung wird vom Dienstgeber getragen. Ansonsten werden keine betrieblichen Zusatzversicherungen angeboten.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Es werden Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse bezahlt. Dazu wird auf die §§ 22a GehG und 78a VBG hingewiesen. Der entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Vertragsbedienstete ab dem Geburtsjahrgang 1955 vor. Unter anderem für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v und h, Professorinnen und Professoren, Assistentinnen und Assistenten, Staff Scientist gemäß §§ 49f bis 49v VBG gilt keine Altersbeschränkung. Grundsätzlich sind sohin alle Vertragsbediensteten sowie Beam­tinnen und Beamte des Bundes ab dem Geburtsjahr 1955 im Dienststand des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erfasst. Zu den Landeslehrkräften, deren Dienst­geber die Länder sind, wird auf die Beantwortung der Fragen 6 bis 9 verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Hinsichtlich der oben erwähnten Zusatzkrankenversicherung der UNIQA ergaben sich für Bedienstete in Auslandsverwendung daraus Prämienzuzahlungen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Ausmaß von:

2009: EUR 94.770,00

2010: EUR 95.040,00

2011: EUR 95.604,00

Die Bundespensionskassen-Zahlungen (Auswertung PM SAP-MIS) für 2009, 2010 und 2011 beliefen sich auf:

2009: EUR 12.772.077,39

2010: EUR 13.356.245,82

2011: EUR 14.221.842,44

 

Zu Fragen 6 bis 9:

Zu oben erwähnter Zusatzkrankenversicherung der UNIQA für Bedienstete in Auslands­verwendung ist ferner anzumerken, dass für deren Angehörige die Möglichkeit der Zusatz­versicherung besteht, wenn seitens des österreichischen Sozialversicherungsträgers eine Mitversicherung für den/die Familienangehörige/n gegeben ist und diese/dieser Mitversicherte sich ständig am ausländischen Dienstort aufhält. Daraus ergaben sich für die Angehörigen von Bediensteten in Auslandsverwendung Prämienzuzahlungen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Ausmaß von:

2009: EUR 52.744,50

2010: EUR 52.866,00

2011: EUR 49.908,00

Generell werden Beiträge des Dienstgebers zur Pensionskasse darüber hinaus nur für Landes­lehrerinnen und Landeslehrer gezahlt. Auf die §§ 22a GehG und 78a VBG wird hingewiesen. Der entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für beamtete Landeslehrerinnen und -lehrer und Landesvertrags­lehrerinnen und -lehrer ab dem Geburtsjahrgang 1955 vor, wobei den Länder die Dienstgeber­eigenschaft für diese Lehrkräfte zukommt bzw. die Personalhoheit über diese Lehrkräfte den Ländern zukommt. Da die Vollzugszuständigkeit für die Lehrkräfte an Pflichtschulen bei den Ländern liegt, verfügt der Bund nicht über die für die Beantwortung der Frage erforderlichen Daten.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.