11728/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0183-I/A/15/2012

Wien, am 13. August 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12082/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass zur Beantwortung der vorliegenden parlamenta-rischen Anfrage die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sowie die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau um Stellungnahme ersucht wurden; deren Äußerungen liegen den nachstehenden Ausführungen zugrunde.

 

Fragen 1 bis 4:

Sowohl die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) als auch die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) berichten, dass derartige Fälle aus dem Jahr 2011 bis dato nicht vorliegen.


Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) führt zunächst aus, dass bei Frage 2 - wie bereits in der Stellungnahme zur Voranfrage Nr. 9389/J - davon ausgegangen wird, dass im Anfragetext nicht § 332 ASVG, sondern § 334 ASVG gemeint ist und nimmt zu den Fragen 1 und 2 wie folgt Stellung:

 

Eine Erhebung unserer Landesstelle Wien ergab, dass im Jahr 2011 in 23 Fällen Regressansprüche gegen die Dienstgeber gemäß § 334 ASVG gestellt wurden. Davon betreffen 10 Fälle Unfälle aus den Jahren vor 2011 und 13 Fälle aus dem Jahr 2011.

 

Eine abschließende Benennung der Anzahl der Fälle aus 2011, in denen nach Arbeits-unfällen Ansprüche wegen eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Dienstgebers oder der ihm gleichgestellten Personen geltend gemacht werden, ist deshalb nicht möglich, da die Anspruchstellung oft erst im 2. oder 3. Jahr nach dem Unfallereignis stattfindet.

 

Unsere Landesstelle Salzburg teilt zunächst zur ersten Frage mit, dass eine statistische Trennung der Anspruchsgrundlagen nicht erfolgt. Insgesamt wurden 2011 im ört-lichen Wirkungsbereich 772 Regressakten neu angelegt.

 

Auch unsere Landesstelle Linz kann die erste Frage nicht exakt beantworten, da in intensiver Zusammenarbeit mit dem Unfallverhütungsdienst grundsätzlich eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Fällen bereits im Vorfeld – ohne dass es zu einem Anspruchsschreiben kommt – erledigt werden kann. Eine Einsichtnahme in die vorliegenden Regressakte zeigt jedoch, dass bis dato für das Unfalljahr 2011 im Jahr 2011 bzw. 2012 insgesamt 25 Anspruchsschreiben gemäß § 334 ASVG abgefertigt, Regressverfahren somit eingeleitet wurden.

 

Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern ist in keiner Landesstelle (außer der lediglich für das Land Oberösterreich zuständigen Landesstelle Linz) möglich.“

 

Für die Landesstelle Graz wurde seitens der AUVA nachträglich mitgeteilt, dass im Jahr 2011 seitens der Landesstelle Graz 19 Regressverfahren gemäß § 334 ASVG eingeleitet wurden, wobei diese Verfahren Unfälle der Jahre 2008 bis 2011 betreffen.

 

Zu den Fragen 3 und 4 führt die AUVA Folgendes aus:

 

Die Landesstelle Wien konnte für das Jahr 2011 Regresseingänge, die eindeutig auf einem Anspruch nach § 334 ASVG beruhen, im Ausmaß von € 712.591,25 (bei einem Gesamt-Regresseingang von € 8.062.825,00) verzeichnen. Diese Eingänge beruhen allerdings mehrheitlich auf Unfällen vor 2011, da die Verfahren zur Geltendmachung von Regressansprüchen und die Bearbeitung dieser Fälle in der Regel nicht schon im Jahr des Versicherungsfalles selbst abgeschlossen werden können.

 

Die nicht exakt feststellbare Summe der geltend gemachten Beträge liegt deutlich über jener der eingegangenen Beträge, da die Anforderungen regelmäßig erhebliche Imponderabilien zum Anspruchsgrund enthalten, die sich im Ergebnis deutlich auswirken.

 

Die Landesstelle Salzburg gibt zur Frage 3 bekannt, dass eine statistische Erfassung geltend gemachter Beträge nicht erfolgt. Klar ist jedoch, dass – wie bereits erwähnt – geltend gemachte Beträge nichts über die tatsächliche Durchsetzbarkeit nach Grund und Höhe aussagen. Tatsächlich einbringlich gemacht werden konnte ein Gesamtbetrag im Ausmaß von  € 5.874.784,00, wobei in der Landesstelle Salzburg mit Jahresende 2011 insgesamt 1.211 Regressakten anhängig waren.

 

Die Landesstelle Linz hat im Jahr 2011 insgesamt 1.117 Regressverfahren eingeleitet, wovon zum Stichtag 1. Jänner 2012 noch 852 Fälle offen waren.

Die Regresserlöse der Landesstelle Linz, soweit sich diese auf § 334 ASVG beziehen, beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt € 774.199,22 (bei einem Gesamt-Regresseingang von € 6.278.687,77).

 

Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern ist in keiner Landesstelle (außer der lediglich für das Land Oberösterreich zuständigen Landesstelle Linz) möglich.“

 

Für die Landesstelle Graz wurde seitens der AUVA nachträglich mitgeteilt, dass an Nettoregresseinnahmen seitens der Landesstelle Graz im Jahr 2011 für Regresse gemäß § 334 ASVG € 344.848,71 (bei Gesamteinnahmen von € 6.544.527,35) lukriert werden konnten, wobei sich auch diese Einnahmen auf Unfälle auch der vergangenen Jahre beziehen.

 

Frage 5:

Dazu teilte die AUVA mit, dass die Zahlen aus dem Jahr 2011 noch nicht vorliegen, übermittelte aber die aktuelle Unfallfolgekostenauswertung ihrer Abteilung für Statistik aus dem Jahr 2010 (ich verweise auf die angeschlossene Beilage), ergänzt durch die folgenden Erläuterungen:

 

Diese Unfallfolgekostenauswertung bezieht sich auf fast alle Arbeitsunfälle des Jahres 2010. In der Spalte/Zeile „Anzahl Unfälle“ finden sich die jeweils in den Berechnungen berücksichtigten Arbeitsunfälle. Die Kosten können in solchen Auswertungen entweder gesamt für Unfall- und Folgejahr oder lebenslang (mit einer Inflationsrate für Renten von 2,48%, einer Inflationsrate für Güter von 2,55% und einer Diskontierungsrate von 0% berechnet) angefordert werden. In der Zeile/Spalte „Kosten für Betriebe“ finden sich direkt dem Betrieb zugeordnete Kosten, die Zeile/Spalte „Kosten für andere öffentliche Bereiche“ sind grob gesprochen die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch den Produktionsverlust verursacht werden. Die Zeile/Spalte „Gesamtkosten“ ist die Summe aus den „AUVA-Kosten“ (in denen die „Einzelkosten Renten“ und die „Einzelkosten Unfallheilbehandlung“ neben vielen anderen integriert sind), den „Kosten für die Betriebe“ und den „Kosten für andere öffentliche Bereiche“ - somit die ermittelten Gesamtkosten.“


Die VAEB hat dazu Folgendes ausgeführt:

 

Die Unfallversicherung der VAEB hatte im Jahr 2011 einen Gesamtbetrag von € 31.086.294,04 für gemeldete anerkannte Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) aufzuwenden.

 

Eine Trennung der Gesamtkosten nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist aus unserer Sicht nicht möglich.

 

Die Gesamtkosten in der genannten Höhe entstanden nicht nur durch Leistungen und Aufwendungen für im Jahr 2011 gemeldete Versicherungsfälle, sondern insbesondere für Ereignisse die in der Vergangenheit passiert bzw. eingetreten und entschädigungspflichtig sind. Die dadurch laufend entstehenden Kosten werden hauptsächlich durch die Aufwendungen für Versehrtenrenten (für bestimmte Zeit, vorläufige Renten, Dauerrenten), Hinterbliebenenleistungen (Witwen-, Waisenrenten, Witwenbeihilfen, etc.), Unfallheilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische, soziale und berufliche), Bereitstellung von Körperersatzstücken und orthopädischen Hilfsmittel, Rückvergütungen und besonderen Unterstützungen, Maßnahmen zur Unfallverhütung und Prävention und zuletzt durch den dazu notwendigen Verwaltungsaufwand verursacht.

 

Eine Zerteilung des Gesamtbetrages auf einen einzelnen Versicherungsfall kann daher nicht durchgeführt werden und wäre auch nicht aussagekräftig und verantwortbar  da jedes einzelne Ereignis individuelle Kosten (von kurzfristig bis langfristig in verschiedenem Ausmaß) verursacht.“

 

Die BVA nennt für ihren Zuständigkeitsbereich bezüglich der medizinischen Kosten für Arbeitsunfälle im Jahr 2011 einen Betrag von ca. 8 Mio. €.

 

Frage 6:

Ich darf diesbezüglich auf die Stellungnahme der AUVA vom 15. Juni 2012 verweisen, die meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11747/J als Beilage A angeschlossen war (11496/AB vom 13. Juli 2012).

 

Frage 7:

Wie schon in Beantwortung der Voranfragen Nr. 6117/J und Nr. 9389/J darf hinsichtlich der Setzung von Schwerpunkten bei den Arbeitsinspektionen auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hingewiesen werden.

 

 

 

 

Beilage


AUVA Statistik                                                                                                                                                                                                                                             erstellt am 19.7.2012

Unfallfolgekosten lebenslang, Datenbasis = Anerkannte Arbeitsunfälle 2010

 

unbekannt

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Ausland

Alle Unfallorte

Anzahl Arbeitsunfälle

4.241

1.544

8.811

19.129

20.689

10.656

14.281

5.113

3.778

22.600

102

110.944

Krankenstandstage

73.965

30.004

133.101

348.781

282.667

164.033

258.230

116.312

51.419

322.466

1.512

1.782.490

Einzelkosten Renten

14.003.684

10.152.874

24.671.671

64.075.430

59.847.228

17.457.571

54.944.361

13.558.637

10.848.343

48.115.015

0

317.674.814

Unfallheilbehandlung

4.546.519

1.157.311

6.282.336

16.544.109

13.902.200

7.458.123

10.812.991

3.816.467

2.522.326

14.471.985

58.812

81.573.180

AUVA-KOSTEN

28.419.882

16.157.640

50.801.838

126.873.571

120.079.699

47.996.278

102.418.825

29.269.845

22.818.228

111.685.470

280.497

656.801.773

Kosten für die Betriebe

1.956.342

4.287.799

20.816.685

45.951.150

48.557.816

22.736.962

39.784.026

16.293.738

8.747.827

45.959.767

226.680

255.318.791

Kosten für andere öffentliche Bereiche

38.013.653

22.083.947

67.279.546

158.428.893

143.867.231

39.666.412

108.957.377

32.011.962

17.659.802

102.721.194

29.942

730.719.958

GESAMTKOSTEN

68.389.877

42.529.386

138.898.068

331.253.614

312.504.747

110.399.652

251.160.228

77.575.544

49.225.857

260.366.430

537.119

1.642.840.522

Durschnittliche Kosten pro Unfall

16.125,9

27.544,9

15.764,2

17.316,8

15.104,9

10.360,3

17.587,0

15.172,2

13.029,6

11.520,6

5.265,9

14.807,8

 

BEILAGE zu 12082_J (Unfallkostenfolgeauswertung AUVA –Fr. 5)