11733/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                            Wien, am      Juli 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0172-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11976/J vom 14. Juni 2012 der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Vorweg ist festzuhalten, dass auf Grund der ressortinternen Organisationsstruktur eine Abweichung zu den Bundesländergrenzen besteht. Davon ist das Bundesland Burgenland insofern betroffen, als dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart die örtliche Zuständigkeit für das ganze Burgenland und den Bezirk Bruck an der Leitha (NÖ) zukommt. Danach richtet sich auch die Zuständigkeit der Finanzpolizei dieses Amtes. Eine statistische Auswertung der Tätigkeiten der Finanzpolizei Burgenland ist daher nur für den gesamten Wirtschaftsraum (Burgenland und Bezirk Bruck an der Leitha) sowie allfällige Einsatzorte außerhalb des Wirtschaftsraumes (z. B. Assistenzleistungen bei Großeinsätzen) möglich.

 

Zu 1.:

Im Burgenland sind 20 Planstellen der Finanzpolizei eingerichtet.


Zu 2.:

Derzeit ist die Finanzpolizei Burgenland in zwei Teams organisiert und verfügt über insgesamt 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Zu 3.:

Eine personelle Aufstockung ist bereits erfolgt. Es ist geplant, die Personalanzahl bei 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu konsolidieren. Schon bisher wurden bei Bedarf (Groß-, Schwerpunkt-, Spezialeinsätze) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzpolizei auch aus anderen Bundesländern zusammengezogen. Diese Vorgehensweise soll auch hinkünftig beibehalten werden.

 

Zu 4.:

Die Finanzpolizei Burgenland erfüllt sämtliche gesetzlich übertragenen Aufgaben im Steueraufsichts- und im ordnungspolitischen Bereich. Dazu gehören beschäftigungsrechtliche Überprüfungen, Kontrollen nach dem Glücksspielgesetz sowie Steueraufsichtsmaßnahmen (Erhebungen, Nachschauen, Kassenprüfungen, NOVA-Betrugsbekämpfung usw.).

 

Zu 5.:

Bei finanzpolizeilichen Kontrollen wird standardmäßig kontrolliert, ob die Bestimmungen des LSDB-G eingehalten werden. Dies betrifft im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Finanzpolizei ausländische Unternehmen, die nach Österreich hereinarbeiten.

 

Zu 6.:

Von der Finanzpolizei Burgenland wurden im Zeitraum 1.5.2011 bis 31.5.2012 insgesamt 1.210 Betriebe aus dem In- und Ausland überprüft.

 

In Relation zur Betriebsdichte im Burgenland (Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Stand: 31.12.2011) ergibt sich daher folgendes Bild:

 

20.938 Betriebe im Burgenland

  2.798 Betriebe im Bezirk Bruck an der Leitha

23.736 Betriebe im Wirtschaftsraum des FA Bruck Eisenstadt Oberwart

  1.210 von der Finanzpolizei Burgenland überprüfte Betriebe, d. s. 5,1 %

 


Zu 7.:

Diesbezüglich können keine Auswertungen erstellt werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Finanzpolizei auch an Wochenenden, Feiertagen und nachts Einsätze plant und durchführt. Die Planung dieser Einsätze erfolgt branchenspezifisch und unter Berücksichtigung der Risikoparameter.

 

Zu 8.:

Diesbezüglich liegen der Finanzpolizei keine Daten vor. Die Finanzpolizei Burgenland hat im Zeitraum 1.5.2011 bis 31.5.2012 insgesamt 449 Strafanträge (AuslBG, ASVG, AVRAG, GSpG) an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gestellt.

 

Bei Feststellungen gemäß den Bestimmungen des LSDB-G stellt die Finanzpolizei grundsätzlich keine Strafanträge, weil ihr nach dem Gesetz keine Parteistellung zukommt (außer im Falle einer Dienstbehinderung). Die finanzpolizeilichen Feststellungen werden an das Kompetenzzentrum der Wiener Gebietskrankenkasse übermittelt, die in der Folge als Verfahrenspartei Strafanträge stellt. Im Berichtszeitraum erfolgten insgesamt 36 solcher Verdachtsmeldungen an das Kompetenzzentrum der Wiener Gebietskrankenkasse.

 

Zu 9.:

Diesbezüglich erfolgt seitens der Finanzpolizei mangels Zuständigkeit keine Evaluierung.

 

Zu 10.:

Nein. Die Finanzpolizei schreitet auf Grund eigener Wahrnehmungen und Risikoanalysen spontan bzw. auf Grund von Anzeigen oder Mitteilungen ein. Ein fixer Prüfplan liefe der präventiven Wirkung von spontanen Betriebskontrollen zuwider. Derartige regelmäßige Prüfungen von Beschäftigungsverhältnissen erfolgen durch die Prüfteams der Gemeinsamen Prüfung Lohnabhängiger Abgaben (GPLA) von den Finanzämtern bzw. Sozialversicherungsträgern.

 

Zu 11.:

Es gibt derzeit nur informelle Kontakte zu einzelnen Behördenvertretern, eine Intensivierung der Behördenzusammenarbeit ist geplant.

 

 

Mit freundlichen Grüßen