11735/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Juli 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0173-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11988/J vom 14. Juni 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

 

1.    Festplatten der Arbeitsplatzausstattungen:

 

1.1. Verschlüsselte oder nach dem DoD-Standard sicher gelöschte PC- bzw. Notebook-Festplatten wurden an die vertraglichen Wartungsfirmen retourniert. Die Retournierung erfolgte an das Personal der jeweiligen Wartungsfirmen.

·                2010         4 Stück

·                2011     114 Stück

 

1.2. Festplatten, die nicht verschlüsselt waren oder nicht entsprechend dem
DoD-Standard gelöscht werden konnten, wurden über verplombte Datenschutz-container entsorgt und der begleiteten Vernichtung durch eine Entsorgungsfirma zugeführt (geschredderte Teile werden in diesen Fällen einer thermischen Restvernichtung unterzogen).

·                2010       32 Stück

·                2011     113 Stück

 

1.3. Im Zuge von Mitarbeiteraktionen wurden Festplatten (gemeinsam mit den ausgeschiedenen Notebooks) an Ressortbedienstete übergeben, wobei eine Mitarbeiteraktion nur dann durchgeführt werden kann, wenn die Festplatten entsprechend dem DoD-Standard sicher gelöscht wurden.

·                2010     358 Stück

·                2011   7.703 Stück

 

2.    Festplatten der dezentralen Server sowie diverse externe Datenträger wie DVDs CDs,
USB-Sticks, externe Festplatten etc.
:

 

Diese Datenträger sind entsprechend der Informationssicherheit im Finanzressort generell über Datenschutzcontainer zu entsorgen. Eine Angabe der Stückzahl ist in diesem Fall nicht möglich; es kann lediglich das Gewicht der entsorgten Datenträger (gemeinsam mit den zu Frage 17. angegebenen Festplatten der Multifunktionskopierer) angegeben werden.

·                2010     180,25 kg

·                2011     121,69 kg

 

Zu 3.:

An die vertraglichen Wartungsfirmen retournierte sicher gelöschte, aber teilweise unbrauchbare Festplatten werden üblicherweise zwecks Wahrung von Garantieansprüchen an den Hersteller retourniert oder einer Wiederverwertung einzelner Teile (z.B. Platine) zugeführt. An Mitarbeiter im Zuge von Mitarbeiteraktionen übergebene sicher gelöschte Festplatten werden von diesen privat weiterverwendet. An Entsorgungsunternehmen weitergegebene Speichermedien werden einer mechanischen und thermischen Vernichtung zugeführt.

 

Zu 4. bis 7.:

Grundsätzlich erfolgt die Vernichtung der auf den Speichermedien befindlichen Daten mittels einer gesicherten Löschung gemäß dem DoD-Standard durch die dafür zuständigen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen etablierten IT-Expertinnen bzw.
-Experten. Wenn eine gesicherte Löschung nicht mehr möglich ist, werden die Datenträger über verplombte Container entsorgt und der mechanischen und thermischen Vernichtung zugeführt (siehe auch Ausführungen zu den Fragen 1. und 2., Punkt 1.2.).

 

Zu 8., 16. und 24.:

Es werden alle denkmöglichen Veranlassungen getroffen, um zu verhindern, dass Daten im Sinne der Fragen in den Besitz unbefugter Personen gelangen.

 

Zu 9. bis 15.:

2010 wurden 36 und 2011 wurden 116 Mobiltelefone in der Zentralstelle des Bundes-ministeriums für Finanzen ausgeschieden. Die gesammelten Mobiltelefone werden bei Ausscheiden an einen befugten Sammeldienst zur fachgerechten Entsorgung übergeben. Die Abholung wird in diesen Fällen nicht durch einen beauftragten Botendienst, sondern von befugten Personen der Entsorgungsfirma durchgeführt und durch einen Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen überwacht, der auch die Übergabedokumente
(z.B. Begleitschein) unterfertigt. Alle Daten werden mit einer sicheren Methode von den Mobiltelefonen gelöscht, die Geräte zerlegt und geschreddert. Als Nachweis erhält das Bundesministerium für Finanzen eine unterfertigte Datenschutzvereinbarung.

 

Wegen des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes wurde von einer Daten-erhebung bei allen nachgeordneten Dienststellen abgesehen.

 

Zu 17.:

Die Entsorgung der Festplatten der Multifunktionskopierer erfolgt entsprechend der Informationssicherheit im Finanzressort generell über Datenschutzcontainer. Eine Angabe der Stückzahl ist auf Grund der dezentralen Beschaffung in diesem Fall nicht möglich. Es kann lediglich das Gewicht der entsorgten Datenträger angegeben werden. Das Gewicht der entsorgten Festplatten der Multifunktionskopierer ist in den zu Frage 1. (Punkt 2.) angegebenen Werten mit enthalten.

 

Zu 18. bis 23.:

Die Weitergabe erfolgte an das vertraglich gebundene Entsorgungsunternehmen (derzeit Firma Reisswolf). Da keine sichere Löschung der Daten gemäß DoD-Standard möglich ist, wurden und werden die gesamten Speichermedien via verplombten und begleiteten Containern entsorgt. Dabei werden die Festplatten sowohl einer mechanischen als auch einer thermischen Vernichtung zugeführt.


Zu 25. bis 32.:

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen wurden in den beiden letzten Jahren keine digitalen Diktiergeräte ausgeschieden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.