11799/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

Frau                                                                                                                      Geschäftszahl:      BMUKK-10.000/0264-III/4a/2012

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 2. August 2012

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12023/J-NR/2012 betreffend falsch verstandener Revisionismus der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde bezogen auf österreichische Schulbücher, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 15. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 4:

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass bereits im Zuge eines Arbeitsbesuches des Botschafters von Japan im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur der Standpunkt der Japanischen Regierung verdeutlicht und die angesprochenen Themenfelder erörtert worden sind.

 

Es ist nach den Regeln der Vereinten Nationen die Benennung von internationalen Objekten (zu denen das an gesprochene Meer als Großteils internationales Gewässer zählt) im nationalen Gebrauch dem einzelnen Land überlassen. Nachdem in Österreich nur Siedlungsnamen und politisch-administrative Namen rechtlich geregelt sind, bedeutet das für Meere, dass es letztlich im Ermessen jedes Einzelnen steht, wie er das jeweilige Meer benennen will. Daher kann die Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (AKO) auch nur diesbezügliche Empfehlungen geben. Ein wesentliches Kriterium für eine solche Empfehlung ist die „Ortsüblichkeit“, dh. die Gebräuchlichkeit im Alltag oder in den Medien in einem Land. Es konnte von der AKO beobachtet werden, dass sich eine parallele Verwendung von „Ostmeer“ tatsächlich in deutschsprachigen Medien (Tageszeitungen, Hausatlanten, aber vor allem auch Internet) immer mehr durchgesetzt hat.

 


Die AKO hat sich entschlossen, ab 2012 die Beschriftung des angesprochenen Meeres mit den beiden Bezeichnungen durch Schrägstrich getrennt zu empfehlen: „Japanisches Meer/Ostmeer“. Das entspricht einem analogen Vorgehen bei anderen Objekten, die mehrere Namen aufweisen. Ein ähnlicher Fall eines Meeresteiles ist „Persischer Golf/Arabischer Golf“, wo auch die Anrainerstaaten unterschiedliche Bezeichnungen bevorzugen. Sollte auf einer Karte oder in einem anderen Medium nur Platz für einen Namen sein, kann die zweite Form wegfallen (also dann nur „Japanisches Meer“). Die Schulbuchverlage halten sich an die Vorgaben der AKO, die die Bezeichnung „Japanisches Meer/Ostmeer“ empfohlen hat.

 

Es ist der AKO bewusst, dass es zu dieser Empfehlung unterschiedliche Sichtweisen gibt, wie in vielen anderen Fällen wird aber die sich entwickelnde Gebräuchlichkeit als höheres Gut als die Interessen einzelner Gruppen angesehen. Gerade im Bildungsbereich ist die Berücksichtigung österreichischer Verhältnisse sogar ein Approbationskriterium und kommt auch bei anderen Namenskategorien zum Tragen. Da es sich hier um eine politische und keine völkerrechtlich geregelte Frage handelt, ist man um einen sensiblen Umgang bemüht, wobei darauf hingewiesen wird, dass auch die koreanische Seite bereits ihr Anliegen in der Namensfrage vorgebracht hat.

 

Festgehalten wurde in dem eingangs erwähnten Arbeitsbesuch weiters, dass sich die gesamte öffentliche Verwaltung an die Empfehlungen der AKO halte, eine Rücknahme der Empfehlungen der AKO nur über diese selbst erreicht werden könne und die gesamte Bundesregierung hier eine gemeinsame – politisch akkordierte – Position einnehmen müsse, wofür die Federführung beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten liege.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Nein.

 

Zu Frage 5:

Die Empfehlungen der AKO richten sich nach den vorliegenden Informationen an Bildungsmedien generell, durchaus auch an Zeitungen und elektronische Medien, und nicht nur an Schulbuchverlage. Unter Hinweis auf die im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage enthaltene Listung der Vertretungen in der AKO in Bezug auf geographische Bezeichnungen im öffentlichen österreichischen Raum besteht für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Übrigen keine Notwendigkeit zur Teilnahme an diesem Gremium.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.