11803/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0184-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11991/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenvernichtung ressorteigener Speichermedien“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Bei der Beantwortung dieser Anfrage wird unter dem Begriff „Ausscheiden“ das ordnungsgemäße Beseitigen aus dem Inventarstand des Ressorts (Vernichten, Sachgüteraustausch, Aushändigung im Rahmen einer Mitarbeiteraktion, Rückgabe bei Leasing, etc.) verstanden.
Zu 1:
An internen Speichermedien (in PCs und Laptops) und externen Festplatten wurden aus dem Ressort samt nachgeordneten Dienststellen im Jahr 2010 2.339 Stück und im Jahr 2011 2.321 Stück ausgeschieden.
Externe Speichermedien (CDs, DVDs, USB-Sticks und Speicherkarten) werden als Verbrauchsgüter nicht inventarisiert, und deren Ausscheiden nicht gesondert verzeichnet.
Zu 2 bis 8:
Ausgeschiedene, funktionstüchtige Speichermedien wurden nach vollständiger Vernichtung der Daten entweder an Schulen oder vereinzelt an Justizmitarbeiter zur weiteren Verwendung weitergegeben. Zur Datenvernichtung wurden die Speichermedien mittels einer Spezialsoftware sieben Mal überschrieben, sodass eine Wiederherstellung der ursprünglichen Daten technisch unmöglich gemacht wurde. Die Löschung der Daten wurden von den IT-Administrationen und IT-Leitbedienern durchgeführt und im justizeigenen Hardware-Verzeichnis vermerkt.
Defekte Speichermedien wurden durch physisches Einwirken (zB. Durchbohren der Festplatte) unbrauchbar gemacht und entsorgt.
Es wurden somit alle dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen getroffen, um den Zugang zu sensiblen Daten für Dritte unmöglich zu machen.
Zu 9 bis 16:
In den Jahren 2010 und 2011 wurden aus dem Ressort samt nachgeordneten Dienststellen insgesamt 372 Mobiltelefone ausgeschieden. Dabei wurden die SIM-Karten (und allfällige Datenkarten) entfernt und sämtliche Daten auf den Karten und im Telefonspeicher von den IT-Administrationen und IT-Leitbedienern gelöscht. Die Karten wurden physisch vernichtet. Die Telefone wurden – je nach Zustand – weiterverwendet oder entsorgt.
Es wurden somit alle dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen getroffen, um den Zugang zu sensiblen Daten für Dritte unmöglich zu machen.
Zu 17 bis 24:
Im Jahr 2010 und 2011 wurden keine derartigen Speichermedien ausgeschieden.
Zu 25 bis 32:
In den Jahren 2010 und 2011 wurden aus dem Ressort samt nachgeordneten Dienststellen insgesamt 939 Diktiergeräte ausgeschieden. Vor der Ausscheidung wurden die Daten auf den Diktiergeräten vernichtet und die Datenkarten entfernt und physisch vernichtet. Im Bereich der Zentralstelle erfolgte die Datenvernichtung durch Mitarbeiter der Amtswirtschaftsstelle, in den nachgeordneten Dienststellen durch die jeweilige IT-Administration.
Die digitalen Diktiergeräte wurden von der Lieferfirma zurückgenommen. Dort wurden die Geräte verschrottet.
Es wurden somit alle dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen getroffen, um den Zugang zu sensiblen Daten für Dritte unmöglich zu machen.
Wien, . August 2012
Dr. Beatrix Karl