11820/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

              

GZ: BMI-LR2220/0826-II/BK/1.4/2012

 

Wien, am         . August 2012

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 15. Juni 2012 unter der Zahl 12041/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das Projekt  ‚Bündnis gegen Gewalt‘“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Gewalt in all ihren Erscheinungsformen, im Speziellen gegen Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kinder, wird von der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen. Dies trägt auch zu einer Erhöhung der Meldung derartiger Straftaten an die Sicherheitsbehörden bei und führt damit auch zu einer verstärkten polizeilichen Verfolgung und strafrechtlichen Ahndung. Dennoch bedarf es nach wie vor der weiteren Unterstützung und vermehrten Aufklärungsarbeit. In Form von Kooperationen der in diesem Feld agierenden Akteure wird eine nachhaltige Reduktion der gewalttätigen Vorkommnisse psychischer und physischer Natur angestrebt.

 

Das Bundesministerium für Inneres fungiert durch das Bundeskriminalamt in diesen Agenden als Wegbereiter und Vermittler zwischen den Interessensträgern.

 

Zu Frage 2:

Alle Ministerien wurden schriftlich eingeladen, sich ressortübergreifend - im Hinblick auf die Vermeidung von Gewalt - zur Thematik zu bekennen und ihren Standpunkt bzw. bestehende oder geplante Aktionen auszutauschen. Das Projekt „Bündnis gegen Gewalt“ wurde dahingehend allseits begrüßt und die Relevanz der übergreifenden Zusammenarbeit zur gemeinsamen Bekämpfung von Gewalt für gut und wichtig befunden. Zu diesem Themenbereich gab es bis dato zwei Veranstaltungen, zu denen auch sämtliche Ministerien zur Teilnahme eingeladen waren.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Gesundheit ist in die Erarbeitung des Projektes MedPol im „Bündnis gegen Gewalt“, eingebunden ist und fungiert als Kooperationspartner. Generell wurden, soweit vorhanden, von allen Ministerien Initiativen, Förderungen und Tätigkeiten im Anti-Gewaltbereich (z.B. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: Weiße Feder für mehr Fairness gegen Gewalt; Bundeskanzleramt: Frauenberatungseinrichtungen; Bundesministerium für Gesundheit: Förderung österreichischer frauengesundheits-spezifischer Vereine; Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport: Gewalt-prävention im Sport – Call4Girls; Bundesministerium für europäische und inter-nationale Angelegenheiten: NAP – Österreichischer Aktionsplan gegen Menschenhandel und Frauen-handel; Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: White Ribbon; Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend: Plattform gegen die Gewalt in der Familie; ...) vorgestellt und hat dahingehend ein Informationsaustausch stattgefunden.

 

Zu Frage 4:

Die vorgestellten Projekte werden gegenwärtig auf der Homepage http://www.bmi.gv.at/cms/BK/buendnis_gegen_/aktuelles/start.aspx unter der Rubrik Partner eingearbeitet und - soweit vorhanden -, mit deren Seiten verlinkt. Dies ermöglicht einen regionalen und auch übergreifenden aktuellen Überblick über die vielfältigen Tätigkeiten im Bereich der Gewaltprävention und dient auch zur Anregung der Schaffung weiterer potentieller Initiativen zur Gewaltprävention.

 

Zu Frage 5:

Es wurde eine enge Kooperation mit der österreichischen Ärztekammer beschlossen, um diese Thematik von verschiedenen Gesichtspunkten zu beleuchten und ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

 

•           Initiierung des Projektes  „MedPol“ (Ziel ist die Verbesserung der Zusammenarbeit an der Schnittstelle zwischen medizinischer und polizeilicher Aufgabenerfüllung bei atypischen Verletzungsmustern)

•           Checklisten: Die besondere Situation stellt hier nicht nur für das Opfer, sondern auch für die mit der Gewaltsituation konfrontierten Personen eine besondere Herausforderung dar. Es wird eine genaue Guideline für die Herangehensweise in Form einer Checkliste mit Handlungsempfehlungen, etwa Weiterleitung an Opferschutzeinrichtungen, Spurensicherung etc., erarbeitet. Diese richtet sich nicht nur an den medizinischen Bereich, sondern etwa auch an Hilfseinrichtungen, den Pflegebereich oder Beratungsstellen, welche zwar keine medizinischen Untersuchungen durchführen, aber von dem Vorfall aber Kenntnis erlangen und somit eventuell wichtige Fakten festhalten können.

 

Zu Frage 6:

Vorerst ist die Definition der einheitlichen Checkliste in Abstimmung mit den Bedarfsträgern geplant. In der Folge wird diese zur Verfügung gestellt und in entsprechend umfassender Form verbreitet.

 

Ebenso wird ein Schulungskonzeptes für die verschiedenen Gesundheitsberufe erstellt und den Schulungsverantwortlichen bereitgestellt.

 

Als weiterer Schritt wird das Projekt „MedPol“ auf die regionale Ebene ausgedehnt. Konkret ist eine Auftaktveranstaltung für interdisziplinäre Schulungen im Gesundheitswesen „Ich habe einen Verdacht – Was kann ich tun? Opferschutz und Gewaltprävention bei häuslicher Gewalt“ in Planung. Gerade der Zugang der Vertreterinnen und Vertreter an der Basis der Gesundheitsberufe zu möglichen Opfern von häuslicher Gewalt ist an dieser Stelle als enorm wichtig zu betrachten.

 


Zu Frage 7:

Das Projekt „MedPol“ wurde im Bundesministerium für Gesundheit vorgestellt und ist ausgesprochen positiv aufgenommen worden. In die Erarbeitung der Ausbildungsinhalte war das Bundesministerium für Gesundheit mit eingebunden. Gegenwärtig wird die Einbindung des Bundesministeriums für Gesundheit in die angekündigte Auftaktveranstaltung abgeklärt.

 

Zu Frage 8:

Vom Bundesministerium für Inneres kann aufgrund der fehlenden Zuständigkeit für die Aus- und Fortbildungsbereiche der Gesundheitsberufe nur weiterhin Sensibilisierung betrieben und das Ersuchen an die zuständigen Stellen herangetragen werden, die erarbeiteten Konzepte in den jeweiligen Bereichen umzusetzen. 

 

Zu Frage 9:

Ja. Der Bericht über die wissenschaftliche Begleitung des Projekts "Bündnis gegen Gewalt" im Jahr 2011 wird derzeit evaluiert.

 

Zu Frage 10:

Die Auswahl der Projekte folgt den Kriterien, die auf der Homepage des "Bündnis gegen Gewalt" veröffentlicht wurden:

Ein Projekt muss zu seiner Bewertung ausweisen

  und Ressourcen (samt Kooperationen);
- Grobfassung des Projektablaufs samt der wichtigsten Entscheidungspunkte,

  Meilensteine, Projektphasen und Arbeitsaspekte;
- Termine mit Zeithorizont für das ganze Projekt


Besonderheiten von professionellen Gewaltpräventionsprojekten:

Ein Gewaltpräventionsprojekt muss mit Begründung ausweisen, ob es sich um ein primär-, sekundär- oder tertiärpräventives Projekt handelt.


Ein Gewaltpräventionsprojekt soll insbesondere

geschlechtergerechte Sprache bemühen.

 

Zu Frage 11:

Es ist eine Veranstaltung in Planung, im Zuge deren Projekteinreicher die Möglichkeit erhalten, ihre Tätigkeit und ihre Vorhaben öffentlichkeitswirksam zu präsentieren, um auch dahingehend die notwendige Sensibilisierung die Thematik Anti-Gewalt betreffend, voranzutreiben. Unter Berücksichtigung der budgetären Situation ist auch eine Prämierung ausgewählter Initiativen in Planung.

 

Zu den Fragen 12 bis 15:

Für das Jahr 2011 wurden für die wissenschaftliche Begleitung EURO 120.000,--, für das Jahr 2012 EURO 90.000,-- budgetiert.  

Da das Projekt im Bundeskriminalamt in der Linienorganisation durchgeführt wird, fallen keine weiteren Kosten an.

 

Für die Prämierung ausgewählter Projekte stehen derzeit EURO 10.000,-- zur Verfügung, die aus Spenden resultieren. Die Verwaltung dieser Spenden wird vom Kuratorium Sicheres Österreich durchgeführt.