11837/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0158-I/4/2012

Wien, am 14. August 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Juni 2012 unter der Nr. 12006/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend „Abspielen der Hymne ‚Fratelli d’Italia‘ bei offiziellen Anlässen“ gerich­tet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Was ist die Grundlage dafür, dass bei offiziellen Anlässen, die im Rahmen des Bundeskanzleramtes organisiert werden, für italienische Gäste die Hymne „Fratelli d’Italia“ gespielt wird?

Ø  Ist Ihnen der gegenüber Österreich beleidigende Inhalt der fünften Strophe be­kannt?

Ø  Wie erklären Sie es, dass zu „Ehren“ ausländischer Gäste eine Hymne mit öster­reichfeindlichem Inhalt abgespielt wird?


Es entspricht der internationalen Courtoisie sowie dem internationalen Protokoll, bei Staatsbesuchen und offiziellen Besuchen die Hymne des jeweiligen Gastlandes ab­zuspielen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nur in der Instrumentalversion gespielt wird, also Textinhalte dabei keine Rolle spielen können. Im Übrigen hat das Bundes­kanzleramt in den letzten Jahren keine offiziellen Veranstaltungen organisiert, bei de­nen die italienische Hymne gespielt wurde.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Ist „Fratelli d’Italia“ die gesetzlich normierte offizielle Hymne Italiens?

Ø  Wenn ja, mit welchem Gesetz wurde der dazu erforderliche Beschluss im römi­schen Parlament gefasst?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen