11837/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0158-I/4/2012 |
Wien, am 14. August 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Juni 2012 unter der Nr. 12006/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abspielen der Hymne ‚Fratelli d’Italia‘ bei offiziellen Anlässen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Was ist die Grundlage dafür, dass bei offiziellen Anlässen, die im Rahmen des Bundeskanzleramtes organisiert werden, für italienische Gäste die Hymne „Fratelli d’Italia“ gespielt wird?
Ø Ist Ihnen der gegenüber Österreich beleidigende Inhalt der fünften Strophe bekannt?
Ø Wie erklären Sie es, dass zu „Ehren“ ausländischer Gäste eine Hymne mit österreichfeindlichem Inhalt abgespielt wird?
Es entspricht der internationalen Courtoisie sowie dem internationalen Protokoll, bei Staatsbesuchen und offiziellen Besuchen die Hymne des jeweiligen Gastlandes abzuspielen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nur in der Instrumentalversion gespielt wird, also Textinhalte dabei keine Rolle spielen können. Im Übrigen hat das Bundeskanzleramt in den letzten Jahren keine offiziellen Veranstaltungen organisiert, bei denen die italienische Hymne gespielt wurde.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Ist „Fratelli d’Italia“ die gesetzlich normierte offizielle Hymne Italiens?
Ø Wenn ja, mit welchem Gesetz wurde der dazu erforderliche Beschluss im römischen Parlament gefasst?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen