11839/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0074-I/4/2012                                             Wien, am       August 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Juni 2012 unter der Nr. 12029/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele NGOs wurden und werden im Jahr 2012 von ihrem Ressort finanziell unterstützt? (Aufgelistet nach Höhe der Finanzierung der NGO)

 

Im ersten Halbjahr 2012 wurden

gleichstellungsspezifische Projekte:                     mit insges. €    699.650,-

finanziell unterstützt.


Die geförderten Frauenberatungseinrichtungen in Österreich sind auf meiner Website unter http://www.frauen.bka.gv.at/site/7627/default.aspx aufgelistet.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie viele werden 2013 finanziell unterstützt? (Aufgelistet nach Höhe der Finanzierung der NGO)

 

Förderungen werden nur aufgrund eines konkreten Förderungsansuchens gewährt. Derzeit liegen im BKA zwar einige Förderungsansuchen für das Jahr 2013 auf, eine Entscheidung über diese Ansuchen wurde jedoch noch nicht getroffen, weil diese im Zusammenhang mit den budgetären Rahmenbedingungen 2013 stehen.

 

Zu Frage 3:

Ø  Welche Definition des Begriffs „NGO“ wird in Ihrem Ressort verwendet?

 

Im BKA werden NGOs als selbständige Rechtsträger verstanden, die nach ihren Statuten gemeinnützige Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinn gerichtet sind.

 

Zu Frage 4:

Ø  Welche Voraussetzungen muss eine NGO haben, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

 

Der Zweck, für den um Förderung angesucht wird, muss in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Die Kosten von Projekten, die gefördert werden sollen, müssen angemessen und nachvollziehbar sein. Im Übrigen müssen neben der budgetären Bedeckung der beantragten Förderung im Bundeskanzleramt die Voraussetzungen der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 51/2004, in der Fassung BGBl. II Nr. 317/2009 (ARR 2004) aus Mitteln des Bundes vorliegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen