11865/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.08.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

              

GZ: BMI-LR2220/1028-III/8/a/2012

 

Wien, am          . August 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Josef A. Riemer und weitere Abgeordnete haben am 21. Juni 2012 unter der Zahl 12064/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Österreichischer Integrationsfonds“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Budgetjahr 2009 wurden an den Österreichischen Integrationsfonds insgesamt € 10.707.669,54 seitens des Bundesministeriums für Inneres ausbezahlt.

Im Budgetjahr 2010 wurden an den Österreichischen Integrationsfonds insgesamt € 9.226.301,38 seitens des Bundesministeriums für Inneres ausbezahlt.

Im Budgetjahr 2011 wurden an den Österreichischen Integrationsfonds insgesamt € 9.446.738,23 seitens des Bundesministeriums für Inneres ausbezahlt.

 

Zu Frage 2:

Zu beiden Budgetjahren können derzeit noch keine Angaben gemacht werden, da 2012 noch nicht abgeschlossen ist und 2013 noch nicht begonnen hat.

 

Zu Frage 3:

Die Höhe der Zahlungen an den Österreichischen Integrationsfonds basiert auf einer vom Österreichischen Integrationsfonds jährlich dem Bundesministerium für Inneres gemeldeten Bedarfsaufstellung und den anhand des konkreten Bedarfs zur Verfügung stehenden Mitteln.

 

Zu Frage 4:

Das BM.I als Fondsbehörde erster Instanz hat die ordnungsgemäße Verwaltung und Ver-wendung des Fondsvermögens sowie die Erfüllung des Fondszwecks sicherzustellen. Daher ist ihr auch jederzeit Einblick in die Vermögensgebarung und in die Vermögensverwaltung des Österreichischen Integrationsfonds zu gewähren. Die Fondsbehörde hat somit Möglichkeiten zur Einwirkung und Kontrolle wenn sie die Erfüllung des Fondszwecks ge-fährdet sieht.

 

Darüber hinaus wird der Österreichische Integrationsfonds vor allem durch die budgetär und inhaltlich für ihn verantwortliche Integrationsabteilung im Bundesministerium für Inneres überprüft. Überprüfungen finden im Rahmen von jährlichen Belegsprüfungen sowie von Prüfungen inhaltlicher und finanzieller Art statt.

 

Der Österreichische Integrationsfonds ist überdies verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres, über das abgelaufene Kalenderjahr eine von einem Wirtschaftsprüfer erstellte Bilanz vorzulegen und nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat, diese dem Bundesministerium für Inneres als Fondsbehörde erster Instanz zu übermitteln.

Der Österreichische Integrationsfonds unterliegt außerdem der Kontrolle des Rechnungs-hofes und hat auch diesem jährlich Berichte vorzulegen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit durch Organe einer selbständigen juristischen Person ausgeübt wird, kann sich das Interpellationsrecht nur auf die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden (vgl EBRV 1142 BlgNR, 18. GP, Seite 4f; Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungs-recht, Art 52/1, 2-4 B-VG, Rz 28 ff) . Die Beantwortung dieser Fragen fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.