11933/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

GZ: BMI-LR2220/0811-I/1/d/2012

Wien, am       . August  2012

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2012 unter der Zahl 12207/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In Entsprechung des Ministerratsvortrages vom 23. Jänner 2008 wird im jeweiligen Dienstreiseauftrag der einzelne Bedienstete darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von dienstlich erworbenen Bonusmeilen disziplinär geahndet wird.

 

Zu Frage 2:

Es bestehen keine diesbezüglichen Vereinbarungen meines Ressorts mit Fluglinien.

 


 Zu den Fragen 3 bis 9:

Weder Staatssekretär Kurz noch ich beteiligen sich an einem Vielfliegerprogramm.

 

Zu den Fragen 10 bis 19:

Bonusmeilenprogramme sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken. Die Erhebung dieser Daten würde eine Durchsicht sämtlicher Reiseanträge inklusive Reiseabrechnungen erfordern. Ich ersuche daher um Verständnis,
dass eine Aufstellung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht beigestellt werden kann. Da es sich um personenbezogene private Karten handelt, können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden und kann auch keine Verwertung durch das Ressort erfolgen. Ein missbräuchliche Verwendung dienstlich erflogener Bonusmeilen wird disziplinär geahndet.