11933/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0811-I/1/d/2012
Wien, am . August 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2012 unter der Zahl 12207/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In Entsprechung des Ministerratsvortrages vom 23. Jänner 2008 wird im jeweiligen Dienstreiseauftrag der einzelne Bedienstete darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von dienstlich erworbenen Bonusmeilen disziplinär geahndet wird.
Zu Frage 2:
Es bestehen keine diesbezüglichen Vereinbarungen meines Ressorts mit Fluglinien.
Zu den Fragen 3 bis 9:
Weder Staatssekretär Kurz noch ich beteiligen sich an einem Vielfliegerprogramm.
Zu den Fragen 10 bis 19:
Bonusmeilenprogramme
sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Über dienstlich
erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet
werden, bestehen keine Statistiken. Die Erhebung dieser Daten würde eine
Durchsicht sämtlicher Reiseanträge inklusive Reiseabrechnungen
erfordern. Ich ersuche daher um Verständnis,
dass eine Aufstellung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht
beigestellt werden kann. Da es sich um personenbezogene private Karten handelt,
können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden und kann
auch keine Verwertung durch das Ressort erfolgen. Ein missbräuchliche
Verwendung dienstlich erflogener Bonusmeilen wird disziplinär geahndet.