12014/AB XXIV. GP
Eingelangt am
28.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0339-III/4a/2012 |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|||
Wien, 22. August 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12164/J-NR/2012 betreffend Fehlstunden an Schulen der Sekundarstufe I im Bundesland Wien, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zur Frage:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Aufzeichnungen zu den „Fehlstunden“ von Schülerinnen und Schülern weder zentral aufliegen noch eine entsprechende Datenbasis oder einheitliche statistische Verfahren bestehen. Das vorderhand in der Sphäre der jeweiligen Schule gelegene Fernbleiben von der Schule bzw. die Erlaubnis dazu aus wichtigen Gründen wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht zentral bzw. nicht im Rahmen der Bildungsdokumentation erfasst und es ist daher auch eine Zuordnung zu den nachfolgenden Fragestellungen der lit. a bis j nicht möglich.
Da eine exakte und lückenlose Beantwortung der Fragestellungen zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung zumindest an den bzw. über die Schulbehörden des Bundes an allen Schulen des Regelschulwesen voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes auch im Hinblick auf den gegebenen Zeitrahmen eine Beantwortung entsprechend der Fragestellungen nicht möglich ist.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.