12018/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0343-III/4a/2012 |
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Wien, 22. August 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12211/J-NR/2012 betreffend die Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Vorweg wird auf den entsprechenden Beschluss der Bundesregierung vom 23. Jänner 2008 hingewiesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurden entsprechend angewiesen, dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personenbezogener Bonusmeilenprogramme erworbene Prämien nicht privat in Anspruch genommen werden dürfen. Ein diesbezüglicher Vermerk befindet sich auf den Dienstreiseanträgen. Diese Grundsätze haben auch für die nachgeordneten Dienststellen zu gelten.
Hinsichtlich „ausgegliederter Einrichtungen“ ist darauf hinzuweisen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständliche Frage betrifft – soweit ausgegliederte Einrichtungen abgefragt werden – ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu Frage 2:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat keine Vereinbarungen betreffend Bonusmeilenprogramme o.ä. mit einer Fluglinie abgeschlossen. Auch sind keine derartigen Vereinbarungen der nachgeordneten Dienststellen bekannt. Hinsichtlich „ausgegliederter Einrichtungen“ wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Zu Fragen 3 bis 9:
Nein, ich beteilige mich nicht.
Zu Fragen 10 bis 19:
Bonusmeilenprogramme sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Diesbezügliche Auskünfte könnten nur auf freiwilliger Basis erfolgen und werden im Ressort aus diesem Grund nicht abgefragt. Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken, da die Bediensteten nur die Verpflichtung trifft, Flugkosten in der Reiserechnung geltend zu machen. Es wird um Verständnis versucht, dass eine Aufstellung aus verwaltungsökonomischen Gründen daher nicht beigestellt werden kann. Da es sich um personenbezogene private Karten handelt, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.