12032/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.08.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0853-II/10/b/2012
Wien, am . August 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben am 29. Juni 2012 unter der Zahl 12233/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unterdrückte Nummern von Polizeidienststellen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 4 bis 9:
Im Jahre 2009 wurde von der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres vorerst für das Bundesland Wien der Einsatz von GSM-Gateways für Telefonverbindungen vom Festnetz (Nebenstellen) zu Mobilteilnehmer aller Mobilnetz-betreiber mit dem Ziel einer Kostenoptimierung festgelegt.
Nach einer positiven Betriebserfahrung wurden im Jahr 2011 alle anderen Bundesländer mit derartigen technischen Einrichtungen ausgestattet.
Dabei werden Gespräche an Mobilteilnehmer über ein zentrales GSM-Gateway geroutet und eine Mobil-Mobil-Verbindung hergestellt, die keine Gesprächsgebühren verursacht. Aus technischen Gründen ist es dabei nicht möglich, eine rückrufbare Rufnummer mitzusenden. Gespräche vom Festnetz (Nebenstellen) zu externen Festnetzanschlüssen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Seit der Inbetriebnahme der GSM-Gateways konnte bis dato insgesamt ca. € 1 Mio. an Gesprächsgebühren eingespart werden.
Eine selektive Umgehungslösung für ausgewählte Nutzer (Journaldienste) wurde geschaffen.
Zu Frage 3:
Bisher gab es eine Beschwerde einer Bürgerin in Bezug auf die eingeführte Rufnummern-unterdrückung.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.