12152/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.500/0001-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . September 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 5. Juli 2012 unter der Nr. 12312/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Drogen und Unfälle in der Schifffahrt  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Wie häufig werden im Zuge von Unfällen im Bereich der Schifffahrt bei den Beteiligten Kontrollen in Bezug auf Drogenkonsum durchgeführt?

Ø  Wie häufig und mit welchen Konsequenzen werden im Schnitt Drogentests abgelehnt?

Ø  Unter welchen Voraussetzungen werden diese Kontrollen angestrebt?

Ø  Bei wie vielen Unfällen wurde zumindest bei einem/r der Beteiligten Drogenkonsum nachgewiesen?

 

Unabhängig von Untersuchungen auf eine mögliche Beeinträchtigung durch Drogen im Rahmen von Verfahren zur Klärung von Schuld- bzw. Haftungsfragen durch die zuständigen Justizbehörden ist die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 und 5 UUG 2005 berechtigt, derartige Untersuchungen zu veranlassen, was im Falle entsprechender Anhaltspunkte auch gemacht wird. Die Art und der Umfang von Sicherheitsuntersuchungen und damit die Frage der erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen richten sich nach der Schwere des Vorfalls sowie insbesondere nach den voraussichtlich zu gewinnenden Erkenntnissen für eine Verbesserung der Sicherheit im jeweiligen Verkehrsbereich gemäß § 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 UUG 2005.

 

Es sind keine Fälle einer Ablehnung eines Drogentests im Zuge der Untersuchung eines Unfalls  bekannt. In den letzten Jahren wurde bei keinem Unfall bei einem Beteiligten Drogenkonsum nachgewiesen.

 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Wie häufig kommt es im Bereich der Schifffahrt grundsätzlich, d.h. unabhängig von Unfällen, zu Kontrollen in Bezug auf Drogenkonsum?

Ø  Wie häufig wurde im Zuge von Kontrollen Drogenkonsum festgestellt?

 

Generelle Drogenkontrollen finden nur im Fall eines begründeten Verdachts statt. In einem einzigen Fall (ohne Havarie) ist ein unter Drogeneinfluss stehender Schiffsführer aufgefallen und an der Weiterfahrt gehindert worden.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Welche Konsequenzen zieht man seitens Ihres Ministeriums aufgrund der gewonnen Daten?

 

Aufgrund der vorliegenden Daten scheint die Rechtslage adäquat. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf.