12171/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0165-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEPT. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karl Öllinger, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 9. Juli 2012, Nr. 12480/J, betreffend

                        Beratungsverträge und Studien 2010 bzw. 2011

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2012, Nr. 12480/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7645/J vom 7.2.2011 verwiesen. Für den restlichen Zeitraum des Jahres 2011 wurden untenstehende Aufträge mit Kosten von insgesamt 243.027,-- € erteilt:


Name des Auftragnehmers

Inhalt

Ausschreibung/
Direktvergabe

UBA

Die Bestandaufnahme der Abfallwirtschaft in Österreich – Arbeiten zum BAWO 2017

Direktvergabe

UBA

Stammdatenkontrolle MA+MBA-Anlagen in Österreich

Direktvergabe

UBA

AVV-Novelle; Leitfaden zur Umrechnung der Grenzwerte

Direktvergabe

UBA

AVV-Novelle; Formulare; Abfall­information, Beurteilungsnach­weis und Probenahmepläne

Direktvergabe

Young & Roubicam Vienna GmbH

Beratungsleistung im Marken­prozess, strategische Beratung und politisches Themenmana­gement, Evaluierung laufender Kommunikationsmaßnahmen

Direktvergabe

Malik GmbH

Workshop „Zukunft kommunale Siedlungswasserwirtschaft“

Direktvergabe

Malik GmbH

Workshop „Zukunft kommunale Siedlungswasserwirtschaft mit der KPC“

Direktvergabe

Malik GmbH

Workshop zur Zukunft der Siedlungswasserwirtschaft mit den Ländern

Direktvergabe

 

Zu Frage 5:

 

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb der politischen Verantwortung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

 

Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11503/J vom 4.5.2012 verwiesen.

 

Der Bundesminister: