12171/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
|
An die Zl. LE.4.2.4/0165-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. SEPT. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karl Öllinger, Kolleginnen
und Kollegen vom 9. Juli 2012, Nr. 12480/J, betreffend
Beratungsverträge und Studien 2010 bzw. 2011
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2012, Nr. 12480/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7645/J vom 7.2.2011 verwiesen. Für den restlichen Zeitraum des Jahres 2011 wurden untenstehende Aufträge mit Kosten von insgesamt 243.027,-- € erteilt:
Name des Auftragnehmers |
Inhalt |
Ausschreibung/ |
UBA |
Die Bestandaufnahme der Abfallwirtschaft in Österreich – Arbeiten zum BAWO 2017 |
Direktvergabe |
UBA |
Stammdatenkontrolle MA+MBA-Anlagen in Österreich |
Direktvergabe |
UBA |
AVV-Novelle; Leitfaden zur Umrechnung der Grenzwerte |
Direktvergabe |
UBA |
AVV-Novelle; Formulare; Abfallinformation, Beurteilungsnachweis und Probenahmepläne |
Direktvergabe |
Young & Roubicam Vienna GmbH |
Beratungsleistung im Markenprozess, strategische Beratung und politisches Themenmanagement, Evaluierung laufender Kommunikationsmaßnahmen |
Direktvergabe |
Malik GmbH |
Workshop „Zukunft kommunale Siedlungswasserwirtschaft“ |
Direktvergabe |
Malik GmbH |
Workshop „Zukunft kommunale Siedlungswasserwirtschaft mit der KPC“ |
Direktvergabe |
Malik GmbH |
Workshop zur Zukunft der Siedlungswasserwirtschaft mit den Ländern |
Direktvergabe |
Zu Frage 5:
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb der politischen Verantwortung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11503/J vom 4.5.2012 verwiesen.
Der Bundesminister: