12188/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0174-I/4/2012                                           Wien, am 6. September 2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 6. Juli 2012 unter der Nr. 12404/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bezügegesetz für 2010 bzw. 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7.2012) Ruhebezüge (nach dem Bezüge­gesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

 

Zum Stichtag 1.7.2012 bezogen 59 Personen Ruhebezüge.

 

Zu Frage 2:

Ø Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7.2012) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?


Zum Stichtag 1.7.2012 bezogen 29 Personen Versorgungsbezüge.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.7.2012) diesen Ruhebezug?

 

Sechs Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49f Bezü­gegesetz geltend gemacht haben, beziehen diesen.

 

Zu Frage 4:

Ø Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?

 

Ja.

 

Zu Frage 5:

Ø Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2010 (bitte um Angabe der Gesamtsumme und Gesamtzahl der BezieherInnen)?

 

Im Jahr 2010 entstand für Ruhebezüge für 60 BezieherInnen ein Aufwand in Höhe von € 7,160.594,--.

 

Zu Frage 6:

Ø Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2011 (bitte um Angabe der Gesamtsumme und Gesamtzahl der BezieherInnen)?

 

Im Jahr 2011 entstand für Ruhebezüge für 58 BezieherInnen ein Aufwand in Höhe von € 7,118.330,--.

 

Zu Frage 7:

Ø Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2010 für Ihren Bereich (bitte um Angabe der Gesamtsumme und Gesamtzahl der BezieherInnen)?

 

Für Versorgungsbezüge für 36 BezieherInnen entstand im Jahr 2010 ein Aufwand in Höhe von € 2,249.659,--.

 

Zu Frage 8:

Ø Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2011 für Ihren Bereich (bitte um Angabe der Gesamtsumme und Gesamtzahl der BezieherInnen)?


Für Versorgungsbezüge für 32 BezieherInnen entstand im Jahr 2011 ein Aufwand in Höhe von € 2,145.195,--.

 

Zu Frage 9:

Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG)
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011 für Ihren Bereich?

 

Im Jahr 2010 betrugen die Einnahmen aus Pensionsbeiträgen (§ 12 Bezügegesetz) € 38.520,--. Im Jahr 2011 betrugen sie € 38.874,--.

 

Zu Frage 10:

Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44 n BezG)
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011 für Ihren Bereich?

 

Die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n Bezüge­gesetz) betrugen im Jahr 2010 € 1,053.257,--. Im Jahr 2011 betrugen sie € 1,027.936,--

 

Zu Frage 11:

Ø Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(1) BezG geleistet ha­ben,
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011,
c) und an wie viele Personen haben sie jeweils Zahlungen gemäß § 14 (1) BezG gleistet?

 

Der finanzielle Aufwand, der gemäß § 14 Abs. 1 Bezügegesetz geleistet wurde, be­trug im Jahr 2010 € 80.426,57 (für eine Person). Im Jahr 2011 entstand kein solcher Aufwand.

 

Zu Frage 12:

Ø Haben Sie nach anderen Bestimmungen des § 14 BezG
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011 Zahlungen geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Nach anderen Bestimmungen des § 14 Bezügegesetz wurden in den Jahren 2010 und 2011 keine Zahlungen geleistet.


Zu Frage 13:

Ø  Wie viele Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge aus Ihrem Bereich lagen zum Stichtag 1.7.2012 über dem Brutto von € 10.000 (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?

 

Zum genannten Stichtag lagen 2 Ruhebezüge über der abgefragten Bruttogrenze.

 

Mit freundlichen Grüßen