122/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.01.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

                                                                                                                                                         BMWF-10.000/232-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 29. Dezember 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 148/J-NR/2008 betreffend Finanzierung des ETC-Graz – European Training and Research Center for Human Rights and Democracy, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Folgende Aktivitäten des ETC-Graz im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung bzw. im Rahmen der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung geförderte Projekte sind bekannt:

 

a.    EU-Anbahnungsfinanzierung für das Projekt „Promotion of Migrants in Science Education“,

b.    EU-Anbahnungsfinanzierung für das Projekt „Human Security in the West Balkan Region“ - Koordinierungsmaßnahmen,

c.    EU-Anbahnungsfinanzierung für das Projekt „Human Security in the West Balkan Region“ - Projektproposal,

d.    EU-Zusatzfinanzierung für das Projekt „Promotion of Migrants in Science Education“,

e.    EU-Anbahnungsfinanzierung für das Projekt „Civil Rights and Security of Citizens“.

 

Die Förderprogramme EU-Anbahnungs- bzw. Zusatzfinanzierung verfolgen den Zweck, die Beteiligung des Förderungswerbers oder der Förderungswerberin an EU-Forschungsrahmen-programmen (RP) zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Es wird dabei ein Teil der Kosten getragen, die bei der Projektierung und Antragstellung an die Europäische Kommission (EK) zwecks Lukrierung von EU-Fördermitteln entstehen (Anbahnungsfinanzierung) bzw. ein Teil der Projektkosten übernommen, der von der EK nicht gefördert wird, z.B. Umsatzsteuer (Zusatz-finanzierung).

 

 

Zu Frage 3:

Siehe Beantwortung zu den Fragen 1 und 2.

 

Zu 3.a:

Antragstellung:

Die Gewährung von Förderungen setzt voraus, dass der/die Förderungswerber/in bei jenem anweisenden Organ, in dessen Wirkungsbereich die Gewährung einer Förderung fällt oder bei der von diesem beauftragten Förderungsabwicklungsstelle, ein schriftliches Förderungsansuchen einbringt.

 

Höhe/Zeitraum der oben angeführten Förderungen:

a.    € 4.000,-- Laufzeit: September 2004 bis Dezember 2004

b.    € 7.000,-- Laufzeit: November 2005 bis Oktober 2008

c.    € 5.705,-- Laufzeit: April 2005 bis Juni 2005

d.    € 2.085,53 Laufzeit: Oktober 2005 bis September 2007

e.    € 6.383,53 Laufzeit: Jänner 2007 bis Mai 2007

 

Die Auszahlung erfolgte jeweils in der projektspezifischen Laufzeit bzw. nach (Zwischen)Abrechnung.

 

Prüfung der Vergabe/Begründung/künftige Förderungen:

Die zuständigen Abteilungen meines Ressorts bzw. die Forschungsförderungsgesellschaft mbH als Abwicklungsstelle prüfen formelle und inhaltliche Voraussetzungen. Im Falle der Zusatz-finanzierung wurde bereits ein Forschungsprojekt von der EK als förderungswürdig bewertet. Die EK prüft die Förderungswürdigkeit und wissenschaftliche Qualität im Rahmen eines inter-nationalen Peer-Review-Verfahrens.

 

Die Prüfung der Förderungen erfolgte jeweils unmittelbar nach der Antragstellung. Die Begründung für die Förderungsgewährung ergibt sich implizit aus den maßgeblichen Richtlinien und Rechtsnormen.

 

Dem ETC-Graz wurde bislang keine Gesamtförderung (Basissubvention) für seine bestimmungsgemäße Gesamttätigkeit gewährt. Bei oben angeführten Förderungsfällen handelt es sich um Einzelförderungen eines zeitlich und sachlich begrenzten Projektes. Im Falle künftiger Antragstellungen wird die Förderungswürdigkeit jeweils neu geprüft.


Zu Fragen 4 und 5:

Allfällige Aussagen, Meinungsäußerungen und gesellschaftspolitische Einstellungen von Per-sonen innerhalb oder im Umfeld des ETC-Graz entziehen sich einer wissenschaftlichen Be-wertung.

 

Der Bundesminister:

 

Dr. Johannes Hahn e.h.