12217/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1024-I/1/b/2012
Wien, am . September 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Herbert, Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 6. Juli 2012 unter der Zahl 12431/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
In den Jahren 2008 bis 2011 wurden Praktikantinnen und Praktikanten, sowie Verwaltungs-praktikantinnen und Verwaltungspraktikanten sowohl im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres, als auch in den Bereichen der nachgeordneten Dienst-behörden eingesetzt. Da sich die Einsatzgebiete und Tätigkeitsbereiche somit auf die verschiedensten Organisationsbereiche des gesamten Ressorts erstreckten und eine weitere Aufschlüsselung in Abteilungen einen zu hohen Verwaltungsaufwand zeitigen würde, darf auf die Geschäftseinteilungen des Bundesministeriums für Inneres und jene der nachge-ordneten Dienstbehörden im Allgemeinen verwiesen werden.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Das Vertragsbedienstetengesetz 1948 sieht für Personen, die ihre Vorbildung (Lehre, mittlere oder höhere Schule, Fachhochschule, Universität) durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung ergänzen und vertiefen wollen, den Abschluss eines befristeten Ausbildungsverhältnisses (Verwaltungspraktikum) vor, wofür ein monatlicher Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 50% des Entgelts eines entsprechend seiner Qualifikation eingestuften Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v1, v2, v3 oder v4 der Entlohnungsstufe 1 während der Ausbildungsphase gebührt.
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
4 |
6 |
12 |
18 |
Unentgeltliche Praktika:
Zu den Fragen 6 bis 8:
Grundsätzlich handelt es sich bei Praktikantinnen und Praktikanten, sowie Verwaltungs-praktikantinnen und Verwaltungspraktikanten um befristete Ausbildungsverhältnisse ohne entsprechende Zusagen. Bei Bewerbungen auf eine freie Planstelle wird eine frühere Praktikumstätigkeit im Bundesministerium für Inneres jedoch entsprechend berücksichtigt.