12233/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0363-III/4a/2012

 

Wien, 6. September 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12434/J-NR/2012 betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“, die die Abg. Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Praktikantinnen und Praktikanten sowie Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten werden in verschiedensten Bereichen und Aufgabenfeldern des Ressorts eingesetzt, vornehmlich für allgemeine Bürotätigkeiten und Datenerfassung bzw. -bearbeitung. Jedenfalls erfolgt bei der Einsatzplanung die Berücksichtigung des Ausbildungsgrades sowie der schulischen Spezialisierung und der Interessensgebiete.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Praktikantinnen und Praktikanten sowie Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten werden nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) befristet aufge­nommen und richtet sich die Entlohnung nach dem v-Entlohnungsschemata und den dort fest­gelegten Grundsätzen bzw. für Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten nach § 36a ff VBG.


Zu Frage 5:

Grundsätzlich sind Praktika und Verwaltungspraktika entgeltlich und richten sich wie bereits ausgeführt nach dem v-Entlohnungsschemata bzw. §§ 36a ff VBG. Lediglich in Einzelfällen wurde im angefragten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt, ein unentgeltliches Praktikum zu absolvieren. Als Beispiele für solche unentgeltlichen Praktika werden etwa Berufspraktische Tage im Rahmen einer Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung sowie die individuelle Berufsorientierung angeführt. Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur liegen keine Hinweise vor, dass im nachgeordneten Bereich (direkt nachgeordnete Dienststellen und Schulbehörden des Bundes) Praktika unentgeltlich verrichtet wurden.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Grundsätzlich ist das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis der Praktikantinnen und Praktikanten sowie der Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten befristet und es besteht keine Aussicht auf Weiterverwendung. Bei Bewerbungen auf frei werdende Stellen werden jedoch vorange­gangene Tätigkeiten im Ressort im Rahmen von Praktika oder Verwaltungspraktika entsprechend berücksichtigt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.