12255/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . September 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2012 unter der Nr. 12423/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend überraschende Abberufung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Forschungsförderungsgesellschaft gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3, 4, 7 und 8:
Ø Aus welchem Grund haben Sie Dr. Peter Mitterbauer als Vorsitzenden des Aufsichtsrats der FFG abberufen?
Ø Haben Sie oder das BMVIT Kenntnis von einem Fehlverhalten von Dr. Peter Mitterbauer in seiner Funktion bei der FFG?
Ø Wenn nein, hat Dr. Peter Mitterbauer durch andere Umstände Ihr Vertrauen oder das Vertrauen des BMVIT verloren?
Ø Können Sie ausschließen, dass Sie bei der Abberufung von Dr. Peter Mitterbauer von parteipolitischen Motiven geleitet waren?
Ø Halten Sie die von Ihnen gewählte Vorgangsweise der Abberufung von Dr. Peter Mitterbauer für angemessen?
Es ist nichts Außergewöhnliches, wenn nach langjähriger Wahrnehmung einer Aufsichtsfunktion ein Wechsel vorgenommen wird. Ich habe daher, nicht zuletzt auch im Sinne der Zielsetzungen der Bundesregierung zur Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten, eine höchstqualifizierte Frau als Vorsitzende in den Aufsichtsrat entsandt.
Zu Frage 2:
Ø Auf welche gesetzlichen Bestimmungen haben Sie sich bei dieser Abberufung gestützt?
Die Abberufung ist ein formaler Schritt, findet sich im GmbH Gesetz (§ 30c) und ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Sind der Republik oder der FFG durch die Ablöse von Dr. Peter Mitterbauer zusätzliche Kosten entstanden?
Ø Wenn ja, wie hoch sind diese?
Es sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.