Zu 12274/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.09.2012
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BM für Inneres

Berichtigung einer Anfragebeantwortung

 

 

In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde vom 7. September 2012 betreffend „Anwendung von § 53 Abs. 3a SPG und Abs. 3b SPG“ (12501/J) teile ich folgende Korrektur mit: