1230/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0070-I/5/2009

Wien, am 5. Mai 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1453/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die Probenziehungszahlen 2008 für Trinkwasser: 129 Verdachtsproben, 557 Planproben (686 Gesamtproben). Dies entspricht einer Erhöhung der Probenzahl um 90 Proben im Vergleich zum Jahr 2007.

 

In der nachfolgenden Tabelle werden die Anzahl der Proben für natürliches Mineralwasser, Quellwasser, abgefülltes Trinkwasser, Tafelwasser, Sodawasser und Trinkwasser sowie die Ergebnisse der Untersuchungen für das Jahr 2008 aufgelistet. Es handelt sich bei den Daten in der nachfolgende Tabelle um (noch) nicht evaluierte Daten.


 

Tabelle 1: Übersicht Probenanzahl und Ergebnisse 2008:

Ware

Anzahl Proben

Gesundheits-

schädlich

Für den Verzehr ungeeignet

LMKV

Zur Irreführung geeignete Angabe

Andere

Summe bean-standete Proben

Natürliches Mineralwasser

Quellwasser

206

1

4

4

8

2

16

Abgefülltes Trinkwasser

Tafelwasser

Sodawasser

36

 

2

3

 

2

6

Trinkwasser

686

20

41

6

2

65

140

 

 

Frage 3:

Im Proben- und Revisionsplan 2009 sind für die Warengruppe 16 (natürliches Mineralwasser, Quellwasser, abgefülltes Trinkwasser, Tafelwasser, Sodawasser und Trinkwasser) 1065 Proben vorgesehen. Die Erhöhung geht vor allem auf eine Erhöhung der Anzahl der geplanten Proben bei Trinkwasser zurück. Der Grund liegt nicht in einem spezifischen Problem, sondern in der Absicht, die Planung der amtlichen Trinkwasseruntersuchungen in einem kontinuierlichen Prozess zu intensivieren. Auch wenn durch die Verpflichtung der Wasserversorgungsunter-nehmer (WVA) zur Durchführung einer Eigenkontrolle im Trinkwasserbereich bereits intensiver als bei anderen Lebensmitteln kontrolliert wird, ist es erforderlich, durch die amtliche Kontrolle systematisch auf die Einhaltung der Bestimmungen zu achten.

 

Ich möchte darauf verweisen, dass die amtliche Kontrolle nicht allein durch eine Erhöhung der Probenanzahl verbessert werden kann. Es wurde daher von meinem Ressort das Projekt "Mehrjähriger risikobasierter Kontrollplan für die amtliche Trinkwasserkontrolle" initiiert mit dem Ziel, ein mehrjähriges Gesamtkonzept aus Inspektion und Probenziehung mit Schwerpunktsetzung ab dem Jahr 2010 zu erlassen (als Teil des Mehrjährigen integrierten Kontrollplanes, Teil Lebensmittel). Damit werden wir auch den Vorgaben des Regierungsprogramms gerecht, wo festgehalten ist: "Durch die Optimierung der amtlichen Kontrollen und der Eigenkontrollen wird eine einwandfreie und gesundheitlich unbedenkliche Wasserqualität bei Trinkwasser und Bädern gewährleistet“. Entsprechende Arbeitsgruppen sind bereits aktiv.

 

 

Frage 4:

Routinemäßige Untersuchungen österreichischer natürlicher Mineralwässer durch die AGES auf den Gehalt an Stoffen mit hormonähnlicher Wirkung wurden bisher nicht durchgeführt, da im Rahmen des Anerkennungsverfahrens Überprüfungen der hydrogeologischen Verhältnisse des Geländes im Bereich des genutzten Wassers erfolgen und Schadstoffeinträge auf Grund der Vorgaben der Mineralwasser- und Quellwasserverordnung nicht zu erwarten sind („…es hat seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten Wasservorkommen…“). Auch in den derzeit verwendeten Mineralwasserverpackungen sind hormonartige Substanzen nicht zu erwarten. Gezielte Untersuchungen in Österreich liegen dazu nicht vor.

 

In der angesprochenen Untersuchung der Goethe-Universität Frankfurt wurden bei 12 von 20 Mineralwässern hormonähnliche Wirkungen festgestellt, ohne diese bestimmten Substanzen zuzuordnen bzw. bestimmte Substanzen zu identifizieren. Letzteres war nicht Teil des Untersuchungsdesigns. Die Wissenschafter vermuteten, dass die festgestellte östrogenähnliche Wirkung von Substanzen ausgeht, die aus den PET-Flaschen stammen. Wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner Stellungnahme vom 25. März 2009 ausführt, lassen sich aus den in der Frankfurter Studie angegebenen Daten allerdings keine signifikanten Unterschiede zwischen PET- und glasverpackten Wässern erkennen. Diese Schlussfolgerung steht im Gegensatz zu den Medienberichten. Das BfR schlussfolgert: Eine Herkunft der Substanzen aus PET-Flaschen ist aufgrund dieser Daten nicht erwiesen und auch nicht anzunehmen. Nach Ansicht des BfR können aus den Daten auch keine wissenschaftlich begründeten Schlussfolgerungen zum gesundheitlichen Risiko von Verbraucherinnen und Verbrauchern gezogen werden. Das BfR stellt auch fest, dass aus den Untersuchungen der Universität Frankfurt keine Rückschlüsse auf die Substanzen, die die hormonartige Wirkung verursachen, gezogen werden können. Bei der PET-Herstellung sind keine Substanzen mit hormoneller Wirkung bekannt, die in das Mineralwasser übergehen könnten. Die beobachteten Ereignisse werfen daher vor allem Fragen nach den Substanzen und ihrem Eintrittspfad auf. Abschließend wird festgehalten, dass das BfR eine Bestätigung der Testergebnisse für erforderlich hält. Diese liegt bisher nicht vor.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister