12302/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0371-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 3. September 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12512/J-NR/2012 betreffend Kürzung von Unterrichtsstunden für behinderte Kinder, die die Abg. Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Im Pflichtschulbereich hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keinen Einfluss auf die Stundenzuteilung an die einzelnen Schulstandorte. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Zuteilungskriterien der Lehrerinnen- und Lehrerpersonalressourcen an die Länder sind im Finanzausgleich paktiert und gelangen unverändert zur Anwendung.

Für allgemein bildende höhere Schulen sowie für berufsbildende mittlere und höhere Schulen wird ein Abrufkontingent für behinderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Werteinheitenzuteilung zur Verfügung gestellt. Die Landesschulräte können je nach konkretem Bedarf daraus Mittel in Anspruch nehmen. Kürzungen wurden jedenfalls durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur rückreichend einen Zeitraum im Ausmaß von 10 Jahren nicht durchgeführt.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.