12306/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.09.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

              

GZ: BMI-LR2220/0987-III/4/a/2012

Wien, am          . September 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Höbart und weitere Abgeordnete haben am 12. Juli 2012 unter der Zahl 12522/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Die Vollziehung von Staatsbürgerschaftsangelegenheiten ist gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 1 B-VG Landessache und fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Im Übrigen werden entsprechende Statistiken nicht geführt.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

 

Zu Frage 10:

Nein.