12306/AB XXIV. GP
Eingelangt am
12.09.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0987-III/4/a/2012
Wien, am . September 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Höbart und weitere Abgeordnete haben am 12. Juli 2012 unter der Zahl 12522/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die Vollziehung von Staatsbürgerschaftsangelegenheiten ist gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 1 B-VG Landessache und fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Im Übrigen werden entsprechende Statistiken nicht geführt.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.
Zu Frage 10:
Nein.