12320/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.09.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Juli 2012 unter der Zl. 12542/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „NATO Zahlungen in der Höhe von 18 Millionen Euro für Afghanistan“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Mein Ressort wird auf Grundlage des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2014 ab 2014 insgesamt 1,5 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Die Zahlungen werden erst ab 2014 getätigt werden.
Zu Frage 4:
Der österreichische finanzielle Beitrag wird dem Kapazitätenaufbau der afghanischen Polizei und dem Aufbau von Partnerschaften zwischen Polizei und lokalen Gemeinschaften dienen.
Zu Frage 5:
Der österreichische Beitrag wird zur Gänze über den Law and Order Trust Fund for Afghanistan (LOTFA) des Entwicklungsprogramms der VN (UNDP), der speziell für diese Aufgaben eingerichtet wurde, abgewickelt.
Zu Frage 6:
Multilaterale Zahlungen werden generell in den jährlich erscheinenden Berichten über die
öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen ausgewiesen. Diese Berichte gehen auch den entwicklungspolitischen SprecherInnen im Parlament zu.
Zu Frage 7:
Das Engagement dient der Absicherung der bisher mit Hilfe der Internationalen Gemeinschaft erzielten Fortschritte bei der Stabilisierung Afghanistans. Für ein wirksames Friedensengagement ist der Aufbau von Strukturen für die Einhaltung der Rechtssicherheit und Good Governance entscheidend.
Zu den Fragen 8 und 9:
Sicherheit und Entwicklung ist ein Schwerpunkt der österreichischen Entwicklungspolitik (Dreijahresprogramm 2009-2011 und Folgeprogramme). Das gegenständliche Engagement steht im Einklang mit dem Strategischen Leitfaden Sicherheit und Entwicklung, der den Rahmen für das internationale Engagement Österreichs in fragilen Situationen bildet. Der Aufbau staatlicher Strukturen ist dabei als zentrale Aufgabe zu sehen.
Zu Frage 10:
Das österreichische Engagement in Afghanistan ist nicht neu und war als Sonderprogramm bereits jahrelang Bestandteil der österreichischen Außen- und Entwicklungspolitik. Es handelt sich daher um eine konsequente Fortsetzung bisheriger Aktivitäten.
Zu Frage 11:
Grundsätzlich ist eine Anrechenbarkeit von Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in Polizei und Justiz auf die Quote der Öffentlichen Entwicklungshilfemittel (ODA) gegeben.
Zu Frage 12:
Mein Ressort wird selbstverständlich weiterhin für eine höhere Dotierung der Entwicklungszusammenarbeit eintreten.
Zu Frage 13:
Es werden prinzipiell keine Zahlungen auf Anfrage der NATO geleistet.