1237/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-10001/0139-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1345/J der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1343/J der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (Funktionen) durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst.

Fragen 4 und 12:

Eine Bewerberin wurde im Jahr 2008 auf Grund des Frauenförderungsgebots mit einer Funktion betraut, im Jahr 2007 gab es keinen derartigen Fall.


Frage 5 und 11:

Im Jahr 2007 wurden insgesamt zwei Frauen mit Funktionen betraut, im Jahr 2008 waren es insgesamt drei Frauen und ein Mann. Dabei handelte es sich ausschließlich um Neubestellungen.

Frage 6:

Im Jahr 2007 gab es 919 Zulassungen zu berufsbegleitenden Fortbildungen, davon 381 für Männer und 538 für Frauen.

Im Jahr 2008 gab es 793 Zulassungen zu berufsbegleitenden Fortbildungen, davon 261 für Männer und 532 für Frauen.

Frage 7:

Da die Zulassung zu Aufstiegskursen durch das Bundeskanzleramt erfolgt, wird auf die bereits erwähnte Beantwortung der Anfrage Nr. 1343/J durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst verwiesen.

Frage 8:

Das war bei keinem Besetzungsvorschlag der Fall.

Frage 9:

Eine derartige „Umreihung“ gab es nicht.

Frage 10:

Im Jahr 2008 waren bei insgesamt vier Besetzungsvorschlägen der Begutachtungskommissionen dreimal eine Frau und zweimal ein Mann „an erster Stelle gereiht“, dass heißt, die angeführten Personen wurden für die angestrebte Funktion von der Begutachtungskommissionen als im höchsten Ausmaß geeignet erachtet, wobei in einem Besetzungsvorschlag zwei Personen als im höchsten Ausmaß geeignet erachtet wurden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen