124/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DER  BUNDESMINISTER
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0186-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 50/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personal in der JA Göllersdorf“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Zur Sicherstellung der psychiatrischen Betreuung und medizinischen Behandlung von Insassen der Justizanstalt Göllersdorf wurde im Jahr 2005 zwischen der Medizinischen Universität Wien (MUW), Universitätsklinikum für Psychiatrie, und dem Bundesministerium für Justiz ein Vertrag abgeschlossen. Darin wurde vereinbart, dass neun Ärzte der MUW in der Justizanstalt Göllersdorf zu je 20 Wochenstunden beschäftigt sind. Für diese Leistungen wurde ein Gesamtentgelt von 624.204,81 Euro mit der MUW vereinbart und an diese bezahlt.

Die vertraglich vereinbarten Leistungen der MUW waren insofern unbestimmt, als Abwesenheitszeiten (Urlaube, Krankenstände, Pflegeurlaube, Karenzen, Fortbildungszeiten, Seminare usw.) zu Lasten der Versorgungsintensität gingen und finanziell vom Justizressort getragen werden mussten.

Zu 2:

Die von der MUW bereit gestellten neun Ärzte leisteten in der Justizanstalt Göllersdorf zusammen 180 Stunden wöchentlich.

Zu 3:

Ausgehend von der zu Anfragepunkt 1 genannten Jahressumme ergibt sich ein wöchentliches Kostenäquivalent von 12.003,95 Euro. Damit sind auch die Kosten für Nacht- und Journaldienste abgegolten. Zusätzlich wurden Reisespesen an die Ärzte ausbezahlt.

Zu 5:

Die drei Facharztverträge wurden als Sondervertrag gemäß § 36 VBG („all in one“) je mit einem Bruttogehalt von rund 5.000 Euro und die zwei Verträge mit den Allgemeinmedizinern als Sondervertrag gemäß § 36 VBG je mit einem Bruttogehalt von rund 4.000 Euro ausgeschrieben. Der finanzielle Gesamtaufwand pro Woche an Personalkosten beträgt – inklusive Nachtdienststunden und Berücksichtigung des aliquoten Anteiles für das 13. und 14. Gehalt – 11.939 Euro.

Zu 6:

Im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Vertrages mit der MUW ist diese Umbesetzung in der ärztlichen Versorgung der Justizanstalt Göllersdorf nicht mehr aktuell.

Zu 4 sowie 7 bis 14:

Zuletzt ist vorgesehen gewesen, die Justizanstalt Göllersdorf mit drei Fachärzten zu je 27 Wochenstunden und mit zwei Allgemeinmedizinern zu je 25 Wochenstunden zu versorgen.

Die Bemühungen um die Nachbesetzungen haben aber gezeigt, dass die Versorgung der Justizanstalt Göllersdorf mit Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie untertags und insbesondere während der Nacht, an Wochenenden sowie an Sonn- und Feiertagen mangels eines ausreichenden Angebots an Fachärzten am „freien Markt“ nicht vollständig sichergestellt werden kann und daher die Weiterversorgung durch die MUW aufgrund des großen Reservoirs an Fachärzten und Ausbildungsstellen wie bisher der zielführendste Weg ist.

Um die ärztliche Versorgung in der Justizanstalt Göllersdorf auf eine langfristige optimale Basis zu stellen, wurden daher Verhandlungen mit der MUW geführt. Damit soll neben der Sicherstellung einer medizinisch psychiatrischen Betreuung auf höchstem und damit sicherstem Niveau auch eine Organisation des Einsatzes der Ärzte erreicht werden, die den Anforderungen des Vollzuges entspricht. Diese sehr intensiv und konstruktiv geführten Verhandlungen konnten zwischenzeitig erfolgreich abgeschlossen werden. Gegenüber dem alten (gekündigten) Vertrag konnten wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Diese betreffen vor allem die Anwesenheit von fertigen Fachärzten in der Justizanstalt Göllesdorf im Ausmaß von 30 Wochenstunden (anstelle bisher 20) sowie eine Ersatzstellung der MUW von Ärzten bei vorhersehbaren Abwesenheiten von mehr als 6 Wochen (bisher nicht im Vertrag). Weiters besteht nun die Möglichkeit eines Ersatzes eines Arztes/einer Ärztin, wenn sich innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten erweist, dass dieser/diese für die Tätigkeit in der Justizanstalt Göllersdorf nicht geeignet ist. Die vorgesehenen Leistungen umfassen auch die Journaldienste (Nachtdienst, Wochenenddienste und Dienste an Sonn- und Feiertagen).

Zwischenzeitig ist es gelungen, durch den Abschluss eines neuen Vertrages mit der MUW eine längerfristige, stabile Lösung für die ärztliche Versorgung der Justizanstalt Göllersdorf sicher zu stellen.  Die aufgrund der zu Frage 5 dargestellten Ausschreibung rekrutierten Fachärzte und Allgemeinmediziner sollen in anderen Justizanstalten zum Einsatz kommen.

. Dezember 2008

 

(Dr. Johannes Hahn)