12407/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/1185-II/BK/1.2/2012

Wien, am       . November 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am                   19. September 2012 unter der Zahl 12581/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit in Zügen – Messerstecherei in Salzburger S-Bahn“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

In der polizeilichen Kriminalstatistik Österreichs werden Delikte spezifisch in Zügen der ÖBB nicht ausgewiesen. Da zur Beantwortung dieser Fragen eine anfragebezogene retrospektive manuelle Auswertung aller Aktenvorgänge in Österreich betreffend Vermögensdelikte und Gewaltdelikte seit dem 1. Jänner 2000 erforderlich wäre, wird aufgrund des dafür erforderlichen exorbitanten Verwaltungsaufwandes und der Ressourcenbindung davon Abstand genommen.

 

Zu den Fragen 5 bis 9:

In den Jahren 2006 und 2007 wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖBB aus unterschiedlichen Bereichen, hauptsächlich aber regionale Sicherheitsbeauftragte der ÖBB im Erkennen, Dokumentieren und Sichern von Spuren, in der Beweislehre, der Sicherstellung und in Befragungstechnik durch Tatortspezialisten der Landeskriminalämter geschult.

 

Im Jahre 2010 wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖBB, die in CashPoints und VTS (Vertriebstechniker-Service) sowie im Verkauf (Fahrkartenschalter) tätig sind und in den Jahren 2011 und 2012 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖBB, die im Kontrollteam und als Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter eingesetzt werden, durch besonders ausgebildete Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamte, die in den einzelnen Landespolizei-direktionen Dienst verrichten, geschult. Diese Ausbildungen umfassten, an den Einsatz-bereichen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖBB orientiert, Selbstbehauptung, Selbst-schutz und verhaltensorientierte Maßnahmen, verhaltensorientierte Schulung hinsichtlich Überfälle und verhaltensorientierte Schulung im Bereich Eigentumsprävention.

 

Bei diesen Schulungen konnten insgesamt 1.145 Teilnehmer registriert werden.

 

Zu Frage 10:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 11:

Am 4. Mai 2011 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der ÖBB Holding AG über eine Partnerschaft zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit im Interesse der Inneren Sicherheit und der Sicherheitsvorsorge des ÖBB-Konzerns abgeschlossen. Eine der Zielsetzungen ist die wechselseitige Unterstützung bei Schulungs-maßnahmen. Hier sind bahnspezifische und exekutive Themen relevant, wie z. B. das Verhalten im Gleisbereich oder die Begleitung von Zügen und das Einschreiten in Zügen durch Exekutivbeamte.

 

Auf Basis des Kooperationsvertrages zwischen dem Bundesministerium für Inneres und den ÖBB werden zwischen dem Bundeskriminalamt und der ÖBB–Personenverkehr AG, Konzernsicherheit, Besprechungen über Präventionsmaßnahmen durchgeführt. Besteht ein Schulungsbedarf, so werden die Schulungsinhalte besprochen und es wird darauf reagiert.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Der Vorfall ereignete sich am 24. August 2012, um 00:40 Uhr, in der S-Bahn S-5090 zwischen den Haltestellen Elsbethen/Glasenbach und Oberalm, sowie in der Folge im Bereich der Haltestelle Oberalm.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Vom Tatzeitpunkt bis zur Verständigung der Exekutive durch das Rote Kreuz Hallein vergingen ca. 15 Minuten.