12429/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.11.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1209-II/BK/3.2/2012
Wien, am . November 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Venier und weitere Abgeordnete haben am 20. September 2012 unter der Zahl 12669/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die Schließung von Zwangsehen in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Erhebungen durch die Sicherheitsbehörden in Fällen des Verdachtes sogenannter Zwangsehen haben sich ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu orientieren, so insbesondere nach der Strafprozessordung 1975 idgF. Die Einholung von Studien ist hier nicht vorgesehen.
Darüber hinaus fällt die Beantwortung dieser Fragen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 4:
Initiativen zur Unterbindung von Zwangsehen fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 5 und 6:
Nein. Entsprechende Bestimmungen finden sich bereits in § 106 Abs. 1 Z 3 Strafgesetzbuch.
Zu Frage 7:
Die Neufassung der Broschüre zur Staatsbürgerschaftsprüfung im Sinne des § 10a Abs. 1 Z 2 Staatbürgerschaftsgesetz 1985 und die Neufassung der Fragen der Staatsbürger-schaftsprüfung befinden sich derzeit in Erarbeitung. Über konkrete Inhalte und Themen-schwerpunkte können folglich zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Errichtung einer Bundesstelle für von Zwangsehen betroffenen Mädchen und Frauen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.