12439/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.11.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0244-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12674/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Überwachungsmaßnahmen gegen Abgeordnete des Nationalrates“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Nach den mir vorliegenden Berichten der Staatsanwaltschaften wurden keine derartigen Überwachungen angeordnet.
Zu 7:
Form und Zeitpunkt der Berichterstattung der Staatsanwaltschaften über Strafverfahren gegen Abgeordnete des Nationalrates richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 Abs. 1 iVm 8a Abs. 2 StAG, wobei mit Erlässen des Bundesministeriums für Justiz vom 23. Jänner 2009 über die Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten (JABl. Nr. 3/2009) bzw. vom 8. Juli 2009 über die Zustimmung von gesetzgebenden Körperschaften zur behördlichen Verfolgung von Abgeordneten nach den Artikeln 57 Abs. 3 und 4, 58 und 96 Abs. 1 B-VG (JABl. Nr. 23/2009) eine nähere Konkretisierung erfolgte. Soweit ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten des Nationalrates nicht auszuschließen ist, ist jedenfalls zu berichten (§ 8 Abs. 1 letzter Satz StAG).
Die Staatsanwaltschaften kommen dieser Berichtspflicht regelmäßig nach.
Wien, . November 2012
Dr. Beatrix Karl