12455/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.11.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 29. November 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0318-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12756/J betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln im Jahr 2011“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 11. Oktober 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Eine Differenzierung der erteilten Gewerbeberechtigungen im Bereich der Pyrotechnik nach Herstellung und Handel ist auf Grund der sich nach dem geltenden Gewerbeschlüssel richtenden Statistik nicht möglich.
Stichtag für die vorliegenden Berechtigungen des Gewerbes "Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyrotechnik-unternehmen)" gemäß § 94 Z 18 GewO 1994 ist auf Grund der terminlichen Abfrageoptionen des Zentralen Gewerberegisters der 1. Jänner 2012.
Bundesland |
Gewerbeberechtigungen |
weitere Betriebsstätten |
||
aufrecht |
gelöscht |
aufrecht |
gelöscht |
|
Burgenland |
27 |
24 |
99 |
175 |
Kärnten |
95 |
48 |
226 |
281 |
Niederösterreich |
213 |
190 |
515 |
729 |
Oberösterreich |
313 |
199 |
722 |
901 |
Salzburg |
182 |
160 |
241 |
271 |
Steiermark |
285 |
163 |
748 |
1112 |
Tirol |
201 |
160 |
275 |
320 |
Vorarlberg |
58 |
57 |
140 |
138 |
Wien |
32 |
43 |
172 |
128 |
Bundesgebiet |
1.406 |
1.044 |
3.138 |
4.055 |
Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Das Datenmaterial der Statistik Austria zeigt folgendes Bild:
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 2.111 t pyrotechnische Artikel nach Österreich importiert (Feuerwerkskörper, Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren).
Aus EU-Staaten kamen davon im Jahr 2011 167,4 t, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:
· Feuerwerkskörper: Deutschland 105,8 t, Italien 10,0 t und Ungarn 0,3 t
· Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren: Deutschland 48,8 t, Italien 0,8 t, Frankreich 0,1 t, Schweden 0,1 t, Vereinigtes Königreich 0,8 t, Tschechische Republik 0,6 t und Slowakei 0,1 t.
Aus Drittstaaten wurden im Jahr 2011 insgesamt 1.943,6 t an pyrotechnischen Artikeln importiert.
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Von den Gewerbebehörden wurde Folgendes mitgeteilt:
Im Burgenland, in Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien gibt es keine Herstellerbetriebe.
In Kärnten wurde im Jahr 2011 ein Herstellungsbetrieb kontrolliert; es wurden keine Auflagen erteilt.
In Niederösterreich fanden zwei Kontrollen statt, die keine Beanstandungen ergaben.
In Oberösterreich fand keine Kontrolle statt.
In der Steiermark ist ein Herstellungsbetrieb für pyrotechnische Artikel bekannt. Die Betriebsanlage wird einmal jährlich überprüft. Es wurden keine Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften festgestellt und daher auch keine Auflagen erteilt.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Von den Gewerbebehörden wurde Folgendes mitgeteilt:
Im Burgenland wurden im Jahr 2011 insgesamt 56 Kontrollen durchgeführt.
In Kärnten wurden 51 Betriebskontrollen im Handel durchgeführt.
In Niederösterreich erfolgten im Jahr 2011 insgesamt 281 Kontrollen in Handelsbetrieben.
In Vorarlberg wurden 13 Betriebskontrollen durchgeführt.
In Oberösterreich erfolgten im Jahr 2011 insgesamt 55 Kontrollen in Handelsbetrieben.
In Salzburg wurden im Jahr 2011 175 Betriebe von den Bezirksverwaltungsbehörden überprüft.
In der Steiermark wurden im Jahr 2011 74 Betriebskontrollen im Handel durchgeführt.
Aus Tirol wurden für das Jahr 2011 135 Kontrollen gemeldet. Den gesamten Dezember über werden Kontrollen der Händler mit pyrotechnischen Produkten durch die Polizeiinspektionen durchgeführt, weswegen diesbezüglich keine Daten vorliegen.
In Wien wurden im Jahr 2011 von der gewerbetechnischen Abteilung (Magistratsabteilung 36) jeweils auf Ersuchen der Magistratischen Bezirksämter schwerpunktmäßig in der Zeit vor dem Jahreswechsel 115 Betriebe, die mit pyro-technischen Artikeln handeln, überprüft.
Antwort zu den Punkten 9 bis 14 der Anfrage:
Es ist auf die in § 34 Pyrotechnikgesetz normierte Vollziehungszuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres zu verweisen. Bekannt sind jedoch Kontrollen fliegender Händler in fast allen Bundesländern.