12515/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12902/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4 und 8:

 

Generell wird angemerkt, dass ich zu sämtlichen Fragestellungen eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt habe. Laut dieser Stellungnahme können die Fragen in der zur Verfügung stehenden Zeit jedoch allgemein nicht beantwortet werden, da eine gesonderte Erfassung der Rechtsform „Verein“ technisch auswertbar nicht erfolgt und somit ein entsprechendes Auswertungskriterium nicht vorliegt. Für die laufende Beitragseinhebung ist in erster Linie nicht die Rechtsform einer Dienstgeberin/eines Dienstgebers, sondern deren/dessen tatsächliches Vorhandensein (Identität) maßgebend.

 

Vereine erhalten bzw. haben – wie alle anderen Dienstgeber – ein Beitragskonto, aus dessen Bezeichnung nicht immer ersichtlich ist, ob es sich um einen Verein handelt oder nicht. Ein „Herausfiltern“ der Vereine aus der Vielzahl der Dienstgeber- bzw. der Beitragskonten ist daher technisch nicht möglich, weshalb auch keine Angaben über Vorschreibungen, Rückstände und uneinbringliche Forderungen gemacht werden können. Eine allenfalls mögliche manuelle Auswertung des gewünschten Zahlenmaterials wäre darüber hinaus mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

 

 

Fragen 5 bis 7:

 

Die in den Fragen 5 und 7 gewünschten Zahlen sind den nachfolgenden – vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelten – Tabellenaufzeichnungen zu entnehmen. Eine Auswertung nach Vereinsarten ist mangels Vorliegens entsprechender Unterscheidungskriterien nicht möglich. Hingegen konnten die Zahlen für das Jahr 2011 vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nunmehr auch getrennt nach Prüfungen durch Sozialversicherungsträger und durch Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden.

 

Anzahl der GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2011 durch Sozialversicherungsträger

 

Burgenland

8

Kärnten

23

Niederösterreich

10

Oberösterreich

38

Salzburg

19

Steiermark

44

Tirol

29

Vorarlberg

28

Wien

56

gesamt

255

 

 

Mehrergebnis Sozialversicherung GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2011 (in Euro) durch Sozialversicherungsträger

 

Burgenland

181.802,04

Kärnten

1.271.779,65

Niederösterreich

35.387,37

Oberösterreich

147.645,08

Salzburg

80.454,40

Steiermark

213.111,79

Tirol

299.091,64

Vorarlberg

37.747,32

Wien

597.658,86

gesamt

2.864.678,15

 

 

Anzahl der GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2011 durch Finanzämter

 

Burgenland

7

Kärnten

36

Niederösterreich

36

Oberösterreich

28

Salzburg

17

Steiermark

30

Tirol

14

Vorarlberg

5

Wien

65

gesamt

238

 

 

Mehrergebnis Sozialversicherung GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2011 (in Euro) durch Finanzämter

 

Burgenland

7.921,44

Kärnten

250.019,17

Niederösterreich

123.629,56

Oberösterreich

453.644,68

Salzburg

11.544,12

Steiermark

58.520,44

Tirol

9.155,63

Vorarlberg

1.170,18

Wien

330.634,39

gesamt

1.246.239,61

 

 

Gesamtanzahl der GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2011

durch Sozialversicherungsträger und Finanzämter

 

Burgenland

15

Kärnten

59

Niederösterreich

46

Oberösterreich

66

Salzburg

36

Steiermark

74

Tirol

43

Vorarlberg

33

Wien

121

gesamt

493

 

 

 

Mehrergebnis Sozialversicherung GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2011 (in Euro)

durch Sozialversicherungsträger und Finanzämter

 

Burgenland

189.723,48

Kärnten

1.521.798,82

Niederösterreich

159.016,93

Oberösterreich

601.289,76

Salzburg

91.998,52

Steiermark

271.632,23

Tirol

308.247,27

Vorarlberg

38.917,50

Wien

928.293,25

gesamt

4.110.917,76