12549/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                                        Geschäftszahl:      BMUKK-10.000/0406-III/4a/2012

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 7. Dezember 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12769/J-NR/2012 betreffend Ressourcen für Sonderschulen und Integration, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 11. Oktober 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Zur Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) im Schuljahr 2011/12 an den allgemein bildenden Pflichtschulen insgesamt, an Sonderschulen bzw. in Sonderschulklassen in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 sowie mit integrativem Unterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen-„Regelschulen“ in den Schul­jahren 2010/11 und 2011/12 wird auf nachstehende Auswertungen aus der Bildungs­dokumentation verwiesen.

 

Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

an den allgemein bildenden Pflichtschulen, Schuljahr 2011/12

Bundesland 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich
gesamt

SchülerInnen

BGLD

KTN

SZBG

STMK

T

VLBG

W

mit SPF (absolut)

834

2.081

5.741

5.196

2.130

3.157

2.019

1.932

6.548

29.638

in % aller APS-SchülerInnen

4,5%

5,7%

5,1%

4,8%

5,3%

4,1%

3,8%

6,0%

6,7%

5,1%


 

Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

an Sonderschulen bzw. in Sonderschulklassen, Schuljahre 2010/11 und 2011/12

Bundesland 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich
gesamt

SchülerInnen 2010/11

BGLD

KTN

SZBG

STMK

T

VLBG

W

mit SPF (absolut)

231

611

3.271

1.333

924

576

1.235

1.027

2.823

12.031

in % aller APS-SchülerInnen

1,3%

1,6%

2,9%

1,2%

2,3%

0,7%

2,3%

3,2%

2,9%

2,1%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesland 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich
gesamt

SchülerInnen 2011/12

BGLD

KTN

SZBG

STMK

T

VLBG

W

mit SPF (absolut)

242

557

3.214

1.350

886

582

1.197

1.044

2.876

11.948

in % aller APS-SchülerInnen

1,3%

1,5%

2,9%

1,2%

2,2%

0,8%

2,2%

3,3%

2,9%

2,1%

 

Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

mit integrativem Unterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen-Regelschulen, Schuljahre 2010/11 und 2011/12     

Bundesland 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich
gesamt

SchülerInnen 2010/11

BGLD

KTN

SZBG

STMK

T

VLBG

W

mit SPF (absolut)

625

1.520

2.489

3.622

1.044

2.506

827

794

3.683

17.110

in % aller APS-SchülerInnen

3,4%

4,0%

2,2%

3,3%

2,6%

3,2%

1,5%

2,4%

3,8%

2,9%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesland 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich
gesamt

SchülerInnen 2011/12

BGLD

KTN

SZBG

STMK

T

VLBG

W

mit SPF (absolut)

592

1.524

2.527

3.846

1.244

2.575

822

888

3.672

17.690

in % aller APS-SchülerInnen

3,2%

4,2%

2,2%

3,5%

3,1%

3,3%

1,5%

2,8%

3,7%

3,1%

 

Hinsichtlich der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an mittleren und höheren Schulen mit integrativem Unterricht entsprechend Auswertung aus der Bildungsdokumentation wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen. Eine prozentuelle Bezugnahme dieser Zahlen für die mittleren und höheren Schulen auf „PflichtschülerInnen“ ist mangels Ausprägungsmerkmal in der Bildungsdokumentation nicht möglich bzw. es würde ein angedachtes Abstellen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Pflichtschulen aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsschülerpopulation seriöser Weise zu einem nicht vergleichsrelevanten Ergebnis führen, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass davon Abstand genommen wird.

 

Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

mit integrativem Unterricht an mittleren und höheren Schulen, Schuljahre 2010/11 und 2011/12

Bundesland 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich
gesamt

 

BGLD

KTN

SZBG

STMK

T

VLBG

W

SchülerInnen 2010/11

1

5

-

1

10

21

-

1

27

66

SchülerInnen 2011/12

-

13

1

1

11

21

5

-

31

83


 

Zu Frage 4:

Die Zuteilung der Planstellen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förder­bedarf (SPF) erfolgt entsprechend dem geltenden Finanzausgleich auf Grundlage der Zahl der Kinder in Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Poly­technischen Schulen sowie in den Unterstufen der allgemein bildendenden höheren Schulen und der 9. Schulstufe in den mittleren und höheren Schulen (Alterskohorte der Schülerinnen und Schüler in der 0. bis 9. Schulstufe). Die SPF-Kontingente für die Schuljahre 2010/11 und 2011/12 (SJ) sind aus nachstehender Aufstellung ersichtlich.

 

Bundesland

SJ 2010/11

SJ 2011/12

Burgenland

206,9

203,4

Kärnten

424,1

413,4

Niederösterreich

1.268,7

1.243,9

Oberösterreich

1.181,4

1.150,7

Salzburg

453,1

446,7

Steiermark

891,5

874,4

Tirol

582,7

567,0

Vorarlberg

337,4

331,7

Wien

1.276,9

1.275,0

Österreich

6.622,7

6.506,2

 

Darüber hinaus wurden den Ländern zusätzlich 25 Millionen Euro jährlich zur Abgeltung des Mehraufwands aus Strukturproblemen, der durch sinkende Schülerinnen- und Schülerzahlen und im Bereich des Unterrichts für Kinder mit besonderen Förderungsbedürfnissen entsteht, geleistet.

 

Da für die Schulbereiche der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) und der berufs­bildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) in den Informationssystemen des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur eine Verknüpfung zwischen bestimmten Kategorien von Schülerinnen und Schülern und dem Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern, sei es dass etwa Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule integrativ unterrichtet werden oder Schulversuche des integrativ-kooperativen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen an berufsbildenden Schulen angeboten werden, nicht vorgesehen ist, kann keine detaillierte Beantwortung der Fragestellung erfolgen. Zusätzlich wird bemerkt, dass die Thematik des sonderpädagogischen Förderbedarfs bzw. der Kinder mit besonderen Bedürfnissen an den AHS und BMHS keine relevante Ressourcenkategorie darstellt.

Um die bessere Integration von körper- und sinnesbehinderten Kindern an AHS und BMHS zu fördern, stellt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein Abrufkontingent an Werteinheiten (WE) den Landesschulräten zur Verfügung. Aus diesem Abrufkontingent wurde in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 (SJ) rd. 45 bzw. rd. 55 Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) beantragt und genehmigt. Näheres ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.


 

SJ 2010/11

SJ 2011/12

Bundesland

WE

entspr.
VBÄ

WE

entspr.
VBÄ

Burgenland

49,00

2,45

56,00

2,80

Kärnten

96,00

4,80

107,83

5,39

Niederösterreich

84,00

4,20

111,30

5,57

Oberösterreich

69,00

3,45

80,00

4,00

Salzburg

55,82

2,79

93,97

4,70

Steiermark

251,00

12,55

281,00

14,05

Tirol

61,60

3,08

94,00

4,70

Vorarlberg

30,00

1,50

23,00

1,15

Wien

202,00

10,10

247,00

12,35

Gesamt

898,42

44,92

1.094,10

54,71

 

Zu Fragen 5 und 6:

Im Pflichtschulbereich liegt die Diensthoheit über die Lehrkräfte und damit die Steuerung des Personaleinsatzes bei den Ländern. Aufgrund der monatlichen Datenmeldungen entsprechend der Landeslehrer-Controllingverordnung erfolgen zwar Meldungen zur Anzahl der Lehrkräfte mit einer Sonderschule als Stammschule, jedoch kann der tatsächliche Einsatz in Sonder­schulklassen und Integrationsklassen nicht dargestellt werden, zumal Lehrkräfte, die in Inte­grationsklassen oder angeschlossenen Sonderschulklassen unterrichten, in der Regel an diesen Schulen, die keine Sonderschulen sind, als Stammschule gemeldet sind.

Für den Bereich der AHS-Unterstufe wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Bei der Beantragung der WE aus dem genannten Abrufkontingent spielt die Schulstufe keine Rolle, sondern nur der Schultyp bzw. die Schule, wodurch an der AHS eine Zuordnung auf die Unter­stufe nicht ermittelt werden kann. Insgesamt wurden aus den genehmigten WE im Schul­jahr 2010/11 511 WE und im Schuljahr 2011/12 715 WE an der AHS eingesetzt.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Für den Bereich der AHS wird auf die Beantwortungen der Fragen 4 sowie 5 und 6 verwiesen.

Der tatsächliche Einsatz des Lehrpersonals an allgemein bildenden Pflichtschulen kann, wie bereits bei den Fragen 5 und 6 dargelegt, nicht angegeben werden. Es können lediglich die genehmigten Planstellen der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gegenüber gestellt werden, wobei hinsichtlich der Planstellenzuteilung eine Unter­scheidung in Sonderschule und Integration bzw. Inklusion nicht möglich ist. Der folgenden Aufstellung sind die durchschnittlich je Schülerin bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Planstellen bzw. Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden je Bundesland für die Schuljahre 2010/11 und 2011/12 (SJ) zu entnehmen. Die Umrechnung der Planstellen in Wochenstunden erfolgt unter Zugrundelegung der für den Planstellenbereich Sonderpädagogik maßgebenden wöchentlichen Lehrverpflichtung von 22 Stunden. In der Aufstellung nicht enthalten sind die zusätzlich gewährten Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro, die seitens der Länder für einen zusätzlichen Lehrpersonaleinsatz im Bereich des Unterrichts für Kinder mit besonderen Förderungsbedürfnissen verwendet werden können.


 

SPF-Planstellen

Schülerinnen und Schüler mit SPF

Planstellen je Schülerin bzw. Schüler mit SPF

Lehrerinnen- und Lehrer-Wochenstunden je Schülerin bzw. Schüler mit SPF

Bundesland

SJ 10/11

SJ 11/12

SJ 10/11

SJ 11/12

SJ 10/11

SJ 11/12

SJ 10/11

SJ 11/12

Burgenland

206,9

203,4

856

834

0,24

0,24

5,3

5,4

Kärnten

424,1

413,4

2.131

2.081

0,20

0,20

4,4

4,4

Niederösterreich

1.268,7

1.243,9

5.760

5.741

0,22

0,22

4,8

4,8

Oberösterreich

1.181,4

1.150,7

4.955

5.196

0,24

0,22

5,2

4,9

Salzburg

453,1

446,7

1.968

2.130

0,23

0,21

5,1

4,6

Steiermark

891,5

874,4

3.082

3.157

0,29

0,28

6,4

6,1

Tirol

582,7

567

2.062

2.019

0,28

0,28

6,2

6,2

Vorarlberg

337,4

331,7

1.821

1.932

0,19

0,17

4,1

3,8

Wien

1.276,9

1.275,0

6.506

6.548

0,20

0,19

4,3

4,3

Österreich

6.622,7

6.506,2

29.141

29.638

0,23

0,22

5,0

4,8

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.