12564/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0184 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. DEZ. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 15. Oktober 2012, Nr. 12789/J, betreffend

                        „Berlakovich im Bild“

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Oktober 2012, Nr. 12789/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 12, 13 und 14:

 

Die Kosten für Bildmaterial betrugen jährlich durchschnittlich € 93.500,-- (inkl. Steuern)

 

Es sind keine Kosten für Bildrechte entstanden. Eine Abgrenzung für Bilder zur alleinigen Verwendung auf der Homepage ist nicht möglich, da sämtliches Bildmaterial im Rahmen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit in mehrfacher Weise zur Nutzung kommt und nicht alleine zB auf der Homepage Verwendung findet.


Zu den Fragen 2 bis 11:

 

Das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage beschränkt sich auf Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe, bezieht sich jedoch nicht auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, weswegen dazu keine Angaben gemacht werden können.

 

Der Bundesminister: