12644/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0266-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 12872/J-NR/2012

Die Abgeordnete zum Nationalrat Carmen Gartelgruber und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Delikte gegen Frauen in Unterbringungsein­richtungen für Asylwerber“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Im Zusammenhang mit dem in der Einleitung der Anfrage geschilderten Sachverhalt ist ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen zwei Beschuldigte anhängig. Da ein von der Staatsanwaltschaft Innsbruck gestellter Antrag auf Verhängung der Untersuchungs­haft über den in der Anfrage als „Rädelsführer“ titulierten Beschuldigten vom zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichtes Innsbruck abgewiesen wurde, befindet sich keiner der Beschuldigten derzeit in Haft.

Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine detaillierte Beantwortung, insbesondere auch zu „anderen involvierten Personen“ nicht möglich ist, weil sich dieses Verfahren noch im Stadium laufender Ermittlungen befindet und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, sodass dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt, insbesondere aber auch der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 9:

Ein besonderer strafrechtlich bewehrter Schutz von Frauen in Einrichtungen zur Unterbringung für Asylwerber erscheint legistisch nicht geboten. Der gesetzlich verankerte Schutz von Gewaltopfern kommt auch diesem Personenkreis zugute.

Zu 10 und 11:

Statistische Daten zu Verfahren im Zusammenhang mit Asylwerbern liegen mir nicht vor; eine automationsunterstützte Auswertung der elektronischen Register der Verfahrensautomation Justiz ist nicht möglich, zumal ein allfälliger Asylwerberstatus von Verfahrensbeteiligten nicht erfasst wird. Eine bundesweite händische Erhebung durch die Strafverfolgungsbehörden würde jedoch einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen, sodass ich um Verständnis bitte, wenn ich von einem derartigen Berichtsauftrag Abstand genommen habe.

 

Wien,      . Dezember 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl