12678/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1299-III/5/a/2012

 

Wien, am         . Dezember 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben 30. Oktober 2012 unter der Zahl 12931/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Mängel in der Statistik des Bundesministeriums für Inneres“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Aufbereitung der Asylstatistik entspricht dem internationalen Trend, die Öffentlichkeit im Rahmen einer umfassenden und zugleich übersichtlichen Darstellung über die Entwicklung im Asylbereich zu informieren. Bei der Aufbereitung hat man sich an vergleichbare internationale Statistiken anderer Länder orientiert. Seit Jänner 2012 wird die öffentliche Asylstatistik in einer übersichtlichen und lesbareren Form dargestellt. Dem Anspruch einer übersichtlichen Darstellung und Dokumentation der aktuellen Asyldaten wurde so durch die Komprimierung auf die wesentlichen Daten und Informationen entsprochen.


Zu Frage 3:

Die „Sonstigen“ 2.020 Asylantragsteller weisen als Staatsangehörigkeit Ägypten, Albanien, Angola, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Belarus, Benin, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, China Republik (Taiwan), China Volksrepublik, Cote d’Ivoire, Eritrea, Estland, Gabun, Gambia, Ghana, Griechenland, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Israel, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kongo, Kongo Demokratische Republik, Kosovo, Kroatien, Kuba, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Mali, Mauretanien, Mazedonien, Moldau, Mongolei, Montenegro, Myanmar, Nepal, Niger, Philippinen, Polen, Ruanda, Rumänien, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Tadschikistan, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan sowie Vietnam auf. Darüber hinaus gibt es auch Fälle von Staatenlosigkeit oder ungeklärter Staatsangehörigkeit.

 

Zu Frage 4:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.