12694/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0271-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12934/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Rückfallquote Straftäter“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Eine allgemeine Rückfallsstatistik bezogen auf die neuerliche Begehung strafbarer Handlungen durch sämtliche schon einmal verurteilte Personen liegt mir nicht vor. Zur spezielleren Frage nach Wiederverurteilungsraten (neuerliche Verurteilung schon einmal verurteilter Personen) verweise ich auf die auf der Website der Statistik Austria öffentlich zugängliche Wiederverurteilungsstatistik, die einen Bestandteil der gerichtlichen Kriminalstatistik (zuletzt für das Jahr 2011 verfügbar) bildet:

http://www.statistik.at/web_de/static/wiederverurteilungsrate_nach_geschlecht_alter_staatsangehoerigkeit_und_vor_056560.pdf

Diese Statistik – sie ist hier angeschlossen – weicht im Aufbau von der in der Anfrageeinleitung zitierten deutschen Statistik ab und erlaubt die Beantwortung der konkreten Fragen nicht.

Die Daten über die in den Justizanstalten inhaftierten Personen, wie sie in der Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV) enthalten sind, ermöglichen jedoch die Erstellung einer Wiederkehrerstatistik bezogen auf Personen, die in den beiden Jahren vor dem Stichtag 1. Oktober 2012 zur Verbüßung einer weiteren Haft (keine reine Untersuchungshaft oder Anhaltung) eingeliefert wurden und bereits zuvor im Zeitraum ab 1.1.2001 Haft in Österreich verbüßt hatten (Doppelzählungen möglich).

Gegliedert nach Delikten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegliedert nach Herkunftsländern:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die hier betrachtete Personengruppe lag die Zeitspanne von der seinerzeitigen     Entlassung bis zur Wiederaufnahme bei etwa 1.000 Tagen.


Zu 3:

Um den Verurteilten – wie im § 20 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz festgelegt – zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen zu können (Resozialisierung) bzw. sie abzuhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen (Rückfallsvermeidung), werden von der Strafvollzugsverwaltung unabhängig von der Länge der Freiheitsstrafe durch eine Problemanalyse die Defizite (historische Risikofaktoren, psychiatrisches Zustandsbild Compliance, etc.), aber auch die Ressourcen des Verurteilten festgestellt und Hypothesen zur Deliktsgenese erstellt. Es geht hier einerseits um die Überwachung des Abbaus der Risikofaktoren und andererseits um die Anpassung der Interventionen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit einer richtigen Prognose zu erhöhen, aber ebenso um die Erfassung von protektiven Faktoren, die im Einzelfall eine Rückfallwahrscheinlichkeit verringern.

Dem Strafvollzug stehen dabei verschiedenste Werkzeuge zur Verfügung. Beispielhaft zu nennen sind:

-       Sozialarbeiterische Intervention

-       Psychologische Intervention

-       Aus- und Fortbildung

-       Medizinisch/psychiatrische Intervention

-       Freizeitgestaltung

-       Psychotherapeutische Betreuung

-       Spezielle Behandlungsprogramme

-       Group Counselling

-       Planung und Gestaltung des Entlassungsvollzugs

-       Gezielter Einsatz von Vollzugslockerungen und gelockerten Vollzugsformen

Große Bedeutung haben im Zusammenhang mit der Rückfallsprävention aber auch die Instrumente der bedingten Entlassung aus dem Straf- und Maßnahmenvollzug samt Weisungen und Bewährungshilfe, die Teilnahme der InsassInnen und Insassen an der Arbeitslosenversicherung, Möglichkeiten zur Finanzierung von über die Entlassung hinaus fortgesetzten Therapien und Betreuungsmaßnahmen etc.

Wien,        . Dezember 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.