127/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DER  BUNDESMINISTER
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0187-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 53/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Medizin-Skandal an der Medizinischen Universität Innsbruck“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Zuge eines von der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen unbekannte Täter geführten Ermittlungsverfahrens konnte der Verdacht des Diebstahles von Patientenunterlagen der Medizinischen Universitätsklinik Innsbruck nicht erhärtet werden, weil sämtliche derartigen Aufzeichnungen nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Innsbruck aufgefunden werden konnten. Das Ermittlungsverfahren wurde daher von der genannten Staatsanwaltschaft gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.

Zu 2:

Da dieses Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist und die Ermittlungen hinsichtlich des in Frage 3 angesprochenen Verdachtes zügig voranschreiten, kann nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Innsbruck mit den derzeitigen personellen Ressourcen das Auslangen gefunden werden.

Zu 3:

Ob und inwieweit an der Universitätsklinik Innsbruck Honorarnoten für Studien und Behandlungen von Patienten unter Täuschung über den tatsächlichen Umfang der erbrachten Leistungen zum Nachteil von Patienten oder der Tiroler Landeskrankenanstalten erstellt und abgerechnet wurden, ist Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Zu 4:

Im Rahmen des genannten Ermittlungsverfahrens werden von der Staatsanwaltschaft Innsbruck derzeit sämtliche sachrelevanten Unterlagen geprüft sowie voraussichtlich etwa 400 betroffene Patienten als Zeugen vernommen.

Zu 5:

Ob und inwieweit Universitätsprofessor Dr. B. und die Vorstände der Tiroler Landeskrankenanstalten von der Durchführung von Behandlungen von Patienten an der Medizinischen Universitätsklinik Innsbruck im Rahmen einer irregulären Studie gewusst haben, ist Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Zu 6 und 7:

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Innsbruck ist aufgrund der beträchtlichen Anzahl der einzuvernehmenden Personen und des Umfanges der zu überprüfenden Unterlagen in nächster Zeit nicht mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen.

Erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird von der Staatsanwaltschaft Innsbruck über das weitere Vorgehen zu entscheiden sein.

. Dezember 2008

(Dr. Johannes Hahn)