12720/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.01.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am Dezember 2012
GZ: BMF-310205/0251-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12980/J vom 7. November 2012 der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Erhebung von Daten für die Jahre 2000 und 2001 wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Daher können aus verfahrensökonomischen Gründen keine diesbezüglichen Angaben gemacht werden. Für das Jahr 2012 sind derzeit noch keine aussagekräftigen Daten verfügbar, da dieses Jahr noch nicht veranlagt ist.
Jahr |
Veranlagte unbeschränkte Einkommensteuer in Euro |
2002 |
3.430.242.189,87 |
2003 |
3.101.966.994,46 |
2004 |
3.385.043.339,41 |
2005 |
3.142.369.921,23 |
2006 |
2.969.007.004,91 |
2007 |
3.024.278.834,73 |
2008 |
3.147.321.418,79 |
2009 |
3.082.537.271,57 |
2010 |
3.106.703.052,59 |
2011 |
3.080.138.204,05 |
Jahr |
Veranlagte beschränkte Einkommensteuer in Euro |
2002 |
22.675.418,72 |
2003 |
24.129.267,96 |
2004 |
21.308.471,51 |
2005 |
31.930.126,85 |
2006 |
24.658.712,06 |
2007 |
28.379.556,43 |
2008 |
29.546.780,59 |
2009 |
28.337.045,90 |
2010 |
23.353.782,13 |
2011 |
32.307.030,35 |
Jahr |
Lohnsteuer in Euro |
2002 |
17.108.616.696,23 |
2003 |
17.841.356.109,66 |
2004 |
18.025.605.312,06 |
2005 |
17.848.408.496,82 |
2006 |
19.025.943.957,21 |
2007 |
20.589.611.594,92 |
2008 |
22.304.250.151,88 |
2009 |
21.073.955.952,62 |
2010 |
21.567.257.381,90 |
2011 |
22.996.822.416,05 |
Zu 2., 3., und 4.:
Eine konkrete Aussage zur Einkommensteuerentwicklung bezogen auf die Staatsbürgerschaft kann nicht getroffen werden, da diese für die Einhebung der Einkommensteuer nicht relevant ist.
Zu 5. und 6.:
In Österreich gilt grundsätzlich das Nominalwertprinzip, welches bedeutet, dass die Geldentwertung durch Inflation oder Deflation grundsätzlich keinen Einfluss auf den Steuertarif hat. Die automatische Abgeltung der kalten Progression ist aus verfassungs-rechtlichen Gründen problematisch, weil diverse Institute in Österreich und Europa (Statistik Austria, Eurostat etc.) verschiedenste Parameter zur Berechnung der Inflation bzw. zur Berechnung unterschiedlicher Warenkörbe heranziehen und dadurch unterschiedliche Ergebnisse erhalten, auf die der Gesetzgeber nicht ohne Weiteres Bezug nehmen kann.
Da sowohl die Inflationsraten der verschiedenen Institute voneinander abweichen als auch die Realeinkommensverluste individuell unterschiedlich sind und auf Sonderfaktoren (beispielsweise Kurzarbeit, Karenzzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit) beruhen können, ist die Berechnung von Realeinkommensverlusten und budgetären Mehreinnahmen durch die kalte Progression nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen