12776/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0280-I/A/15/2012

Wien, am  11. Jänner 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13102/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1, 3 und 5:

Ich verweise auf die nachstehende Tabelle mit den von der AGES zur Verfügung gestellten Daten. Zu den darin für das 1. Halbjahr 2012 angeführten Zahlen ist jedoch festzuhalten, dass es sich dabei nicht um verbindliche Daten, sondern nur um Schätzungen handelt.


 Bundesland

2010

2011

2012 (1. Halbjahr)

Burgenland

13

19

4

Kärnten

41

37

20

Niederösterreich

81

91

63

Oberösterreich

119

116

48

Salzburg

35

26

17

Steiermark

94

89

31

Tirol

50

49

12

Vorarlberg

28

24

6

Wien

230

236

138

Österreich

691

687

339

 

 

Fragen 2, 4 und 6:

Über den Versicherungsstatus dieser Personen werden im Bundesministerium für Gesundheit keine Aufzeichnungen geführt, da eine solche Erhebung im Tuberkulose-gesetz nicht vorgesehen ist; meinem Ressort liegen daher keine entsprechenden Daten vor.

 

Frage 7:

Das Tuberkulosegesetz bietet nur die Möglichkeit, uneinsichtige Tuberkulosekranke mittels Gerichtsbeschluss zwangsweise in einer Krankenanstalt anzuhalten. Im Übrigen verweise ich hinsichtlich Personen, die sich unrechtmäßig in Österreich aufhalten, grundsätzlich auf die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Inneres.