12776/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0280-I/A/15/2012
Wien, am 11. Jänner 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 13102/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 3 und 5:
Ich verweise auf die nachstehende Tabelle mit den von der AGES zur Verfügung gestellten Daten. Zu den darin für das 1. Halbjahr 2012 angeführten Zahlen ist jedoch festzuhalten, dass es sich dabei nicht um verbindliche Daten, sondern nur um Schätzungen handelt.
Bundesland |
2010 |
2011 |
2012 (1. Halbjahr) |
||
Burgenland |
13 |
19 |
4 |
||
Kärnten |
41 |
37 |
20 |
||
Niederösterreich |
81 |
91 |
63 |
||
Oberösterreich |
119 |
116 |
48 |
||
Salzburg |
35 |
26 |
17 |
||
Steiermark |
94 |
89 |
31 |
||
Tirol |
50 |
49 |
12 |
||
Vorarlberg |
28 |
24 |
6 |
||
Wien |
230 |
236 |
138 |
||
Österreich |
691 |
687 |
339 |
||
|
|||||
Fragen 2, 4 und 6:
Über den Versicherungsstatus dieser Personen werden im Bundesministerium für Gesundheit keine Aufzeichnungen geführt, da eine solche Erhebung im Tuberkulose-gesetz nicht vorgesehen ist; meinem Ressort liegen daher keine entsprechenden Daten vor.
Frage 7:
Das Tuberkulosegesetz bietet nur die Möglichkeit, uneinsichtige Tuberkulosekranke mittels Gerichtsbeschluss zwangsweise in einer Krankenanstalt anzuhalten. Im Übrigen verweise ich hinsichtlich Personen, die sich unrechtmäßig in Österreich aufhalten, grundsätzlich auf die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Inneres.