1280/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0084-I/5/2009
Wien, am . Mai 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1601/J der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Gradauer, Weinzinger und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Ja, ich bin über diesen Sachverhalt informiert.
Fragen 2, 8 und 9:
Die im Rahmen der Vorbereitung des anfragegenständlichen Entwurfs zu lösen gewesenen komplexen Fragestellungen sowie erforderlichen politischen Abklärungen machten die knappe Begutachtungsfrist unumgänglich. Diese Umstände sind auch dem BKA bekannt.
Fragen 3, 5 und 6:
Natürlich werde ich mich bemühen für die Begutachtung von Entwürfen von Bundesgesetzen und von Verordnungen angemessene Fristen festzusetzen. Die Begutachtungsfristen werden so bemessen, dass den zur Begutachtung eingeladenen Stellen eine Frist von wenigstens sechs Wochen zur Verfügung steht.
In besonderen Fällen sind verkürzte Begutachtungsfristen nicht völlig auszuschließen.
Frage 4:
Ja, das in der Anfrage erwähnte Rundschreiben des BKA ist mir bekannt. Der Richtlinie kommt allerdings nicht eine Verbindlichkeit in dem Sinn zu, dass es ausgeschlossen wäre, die Begutachtungsfrist in den erwähnten seltenen/besonderen Fällen auch zu unterschreiten.
Frage 7:
Eine sechswöchige Begutachtungsfrist halte ich für angemessen.
Frage 10:
Ja, um zu Legislativvorhaben ein entsprechendes Meinungsspektrum einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger diplômé
Bundesminister