12857/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0221-I/4/2012                                      Wien, am 18. Jänner 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. November 2012 unter der Nr. 13131/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Amtshaftung u.a. Entschädigungsleistungen - Entwicklung 2008 bis 2011 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Amtshaftungsansprüche nach dem AHG wurden in den Jahren 2008 bis 2011 gegenüber dem Ressort geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

Jahr 2008:

5 Fälle

Jahr 2009:

7 Fälle

Jahr 2010:

1 Fall

Jahr 2011:

4 Fälle

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Wie viele Amtshaftungsforderungen geschädigter Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2011 nach einem Aufforderungsschreiben (administratives Verfahren) von der Finanzprokuratur anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf Fälle, Jah­re und Gerichtssprengel)?

Ø  Welche Entschädigungssummen wurden in diesen administrativen Verfahren an­erkannt und ausbezahlt (Aufschlüsselung auf Fälle, Jahre und Gerichtssprengel)?

 

Jahr 2008:

keine

Jahr 2009:

4 Fälle

(€ 279,69; € 236,88; € 313,29; € 313,29)

Jahr 2010:

keine

Jahr 2011:

keine

 

Zu Frage 4:

Ø  In wie vielen dieser Fälle wurden in den Jahren 2008 bis 2011 nach Entschädi­gungsleistungen gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt? Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Fälle, Jahre sowie Rechtsträger)?

 

Für die im abgefragten Zeitraum geleisteten Entschädigungsleistungen wurden man­gels Vorliegens des gemäß § 3 Abs. 1 AHG geforderten qualifizierten Verschuldens keine Regressforderungen gestellt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Wie viele Amtshaftungsansprüche nach dem AHG wurden in den Jahren 2008-2011 gegenüber dem Ressort gerichtlich geltend gemacht und das Ressort von der Finanzprokuratur bei Gericht vertreten (Aufschlüsselung auf Jahre und Ge­richtssprengel)?

Ø  Wie viele dieser Klagen nach dem AHG wurden in den Jahren 2008 bis 2011 gerichtlich durch Urteil entschieden (Aufschlüsselung der Entscheidungen auf Jahre und Gerichtssprengel)?

 

Jahr 2008:

keine Klagen

Jahr 2009:

2 Klagen

Jahr 2010:

keine Klagen, 1 rechtskräftiges Urteil

Jahr 2011:

keine Klagen, 1 rechtskräftiges Urteil

 


Zu den Fragen 7 bis 9:

Ø  In wie vielen dieser Entscheidungen wurde Amtshaftungsansprüchen Geschädig­ter auch gerichtlich stattgegeben (Aufschlüsselung der Entscheidungen auf Jahre und Gerichtssprengel)?

Ø  Welche Entschädigungssummen wurden in den Jahren 2008 bis 2011 nach einer rechtskräftigen Entscheidung zugesprochen (Aufschlüsselung auf Jahre und Ge­richtssprengel)?

Ø  In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2008 bis 2011 nach Entschädigungs­leistungen aufgrund eines Urteils gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt? Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Auf­schlüsselung der Fälle auf Jahre sowie Rechtsträger)?

 

Im angefragten Zeitraum wurde keinen Amtshaftungsansprüchen gerichtlich stattge­geben. Dementsprechend gab es hierfür keine Entschädigungsleistungen und auch keine Regressforderungen.

 

Zu Frage 10:

Ø  Welche Gesamtsumme an Entschädigungsleistungen leistete das Ressort – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund und Rechtstitel – in den Jahren 2008 bis 2011 an Geschädigte bzw. Anspruchsberechtigte (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

Ein Ermitteln aller theoretisch denkbaren Entschädigungsleistungen setzt ein Durch­forsten der Akten des gesamten Ressorts über den abgefragten Zeitraum voraus; dies ist mit vertretbarem verwaltungsökonomischem Aufwand nicht zu bewältigen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen