12857/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0221-I/4/2012 Wien, am 18. Jänner 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. November 2012 unter der Nr. 13131/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Amtshaftung u.a. Entschädigungsleistungen - Entwicklung 2008 bis 2011 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Amtshaftungsansprüche nach dem AHG wurden in den Jahren 2008 bis 2011 gegenüber dem Ressort geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Jahr 2008: |
5 Fälle |
Jahr 2009: |
7 Fälle |
Jahr 2010: |
1 Fall |
Jahr 2011: |
4 Fälle |
Zu den Fragen 2 und 3:
Ø Wie viele Amtshaftungsforderungen geschädigter Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2011 nach einem Aufforderungsschreiben (administratives Verfahren) von der Finanzprokuratur anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf Fälle, Jahre und Gerichtssprengel)?
Ø Welche Entschädigungssummen wurden in diesen administrativen Verfahren anerkannt und ausbezahlt (Aufschlüsselung auf Fälle, Jahre und Gerichtssprengel)?
Jahr 2008: |
keine |
Jahr 2009: |
4 Fälle (€ 279,69; € 236,88; € 313,29; € 313,29) |
Jahr 2010: |
keine |
Jahr 2011: |
keine |
Zu Frage 4:
Ø In wie vielen dieser Fälle wurden in den Jahren 2008 bis 2011 nach Entschädigungsleistungen gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt? Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Fälle, Jahre sowie Rechtsträger)?
Für die im abgefragten Zeitraum geleisteten Entschädigungsleistungen wurden mangels Vorliegens des gemäß § 3 Abs. 1 AHG geforderten qualifizierten Verschuldens keine Regressforderungen gestellt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Wie viele Amtshaftungsansprüche nach dem AHG wurden in den Jahren 2008-2011 gegenüber dem Ressort gerichtlich geltend gemacht und das Ressort von der Finanzprokuratur bei Gericht vertreten (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?
Ø Wie viele dieser Klagen nach dem AHG wurden in den Jahren 2008 bis 2011 gerichtlich durch Urteil entschieden (Aufschlüsselung der Entscheidungen auf Jahre und Gerichtssprengel)?
Jahr 2008: |
keine Klagen |
Jahr 2009: |
2 Klagen |
Jahr 2010: |
keine Klagen, 1 rechtskräftiges Urteil |
Jahr 2011: |
keine Klagen, 1 rechtskräftiges Urteil |
Zu den Fragen 7 bis 9:
Ø In wie vielen dieser Entscheidungen wurde Amtshaftungsansprüchen Geschädigter auch gerichtlich stattgegeben (Aufschlüsselung der Entscheidungen auf Jahre und Gerichtssprengel)?
Ø Welche Entschädigungssummen wurden in den Jahren 2008 bis 2011 nach einer rechtskräftigen Entscheidung zugesprochen (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?
Ø In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2008 bis 2011 nach Entschädigungsleistungen aufgrund eines Urteils gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt? Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung der Fälle auf Jahre sowie Rechtsträger)?
Im angefragten Zeitraum wurde keinen Amtshaftungsansprüchen gerichtlich stattgegeben. Dementsprechend gab es hierfür keine Entschädigungsleistungen und auch keine Regressforderungen.
Zu Frage 10:
Ø Welche Gesamtsumme an Entschädigungsleistungen leistete das Ressort – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund und Rechtstitel – in den Jahren 2008 bis 2011 an Geschädigte bzw. Anspruchsberechtigte (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Ein Ermitteln aller theoretisch denkbaren Entschädigungsleistungen setzt ein Durchforsten der Akten des gesamten Ressorts über den abgefragten Zeitraum voraus; dies ist mit vertretbarem verwaltungsökonomischem Aufwand nicht zu bewältigen.
Mit freundlichen Grüßen