12859/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                       Wien, am       Jänner 2013

 

GZ: BMF-310205/0270-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13121/J vom 19. November 2012 der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Vorschläge zur Verwaltungsreform werden grundsätzlich begrüßt, so auch die Empfehlungen des Rechnungshofes, die jedoch alle Gebietskörperschaften betreffen. Das Bundes-ministerium für Finanzen kann daher in vielen Fällen nur eine Umsetzung befürworten und unterstützen. Es obliegt der zuständigen Stelle, die Vorschläge zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen wird eine Umsetzung, soweit sinnvoll, auch verfolgt.

Auf Bundesseite wurde bzw. wird der größte Teil der Empfehlungen umgesetzt. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Haushaltsrechtsreform.

Bei lediglich 190 Empfehlungen verweist der Rechnungshof auf ein Einsparungspotential. Davon wiederum sind nur rund 30 vom Rechnungshof quantifiziert. Der Rechnungshof stellt selbst fest, dass die Quantifizierung der realen Einsparmöglichkeiten vielfach schwierig und


von der Abgrenzung des Verwaltungsreformbegriffs abhängig ist. Ein allfällig vorhandenes Einsparungspotential kann daher seriös nur von der jeweils betroffenen Einrichtung ermittelt werden. In vielen Fällen liegt das Ergebnis der Umsetzung in einer Steigerung der Effizienz der Verwaltung.

 

Trotz der Gesamtausgabenverantwortung der Bundesministerin für Finanzen für die Ausgabengebarung des Bundes gemäß Artikel 51b B-VG (ab 1. Jänner 2013) umfasst diese Aufgabenstellung nicht die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes (bei den 599 Empfehlungen handelt es sich nicht um neue Vorschläge, sondern um eine Zusammenstellung von Empfehlungen aus alten Rechnungshofberichten). Denn einerseits ist dafür das Instrument des Nachfrageverfahrens etabliert und andererseits führt der Rechnungshof in Entsprechung seines risikoorientierten Prüfungsansatzes entsprechende Follow-up-Prüfungen durch. Darüber hinaus bedingt eine Vielzahl dieser Vorschläge und Anregungen des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform eine gesetzliche Grundlage.

 

Die Empfehlungen des Rechnungshofes fließen im Bundesministerium für Finanzen Schritt für Schritt in die operative Umsetzung ein und tragen somit wesentlich zur Erreichung der Konsolidierungsziele im Finanzressort bei. Beispielsweise fließt der gesamte Abschnitt 1 der Vorschläge und Anregungen des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform „Deregulierung, Aufgabenkritik und sachgerechtere Aufgabenverteilung“ in Organisationsentwicklungen des Finanzressorts ein (beispielweise Punkt 9 - Nutzung von Synergieeffekten).

 

Als weitere Beispiele werden folgende Empfehlungen – bezogen auf den Zuständigkeits-bereich des Finanzressorts – angeführt:

 

Zu Punkt 35 (Behördenorganisation/Zusammenführung Bankenaufsicht): Mit der Aufsichts-reform 2007 wurden im Bereich Prüfung und Analyse redundante Prozesse beseitigt und Schnittstellenprobleme in der Bankenaufsicht ausgeschlossen (SPOC-System). Prüfung und Analyse sind der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zugeordnet, die behördliche Maßnahmensetzung der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Vorteile dieses Organisationsmodells werden auch vom Rechnungshof anerkannt. Mittels der gemeinsamen Datenbank auf Basis des ELAK-Systems ist darüber hinaus ein einheitlicher Informationsstand beider Institutionen gewährleistet.

Zu Punkt 39 (Reisemanagement): Das Reisemanagement ist im Finanzressort gebündelt, alle Dienstreisen werden bundesweit in einem einzigen „shared service“ für die gesamte Finanzverwaltung behandelt. Die Empfehlung ist somit vollinhaltlich umgesetzt.


Zu Punkt 63 (Leistungsverrechnung; Transparenz; nachvollziehbare Grundlagen): Die durch das Projekt „Errichtung BHAG“ festgesetzten Leistungszeiten im Jahr 2004 wurden seitens der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) 2009 evaluiert. Die Ergebnisse daraus wurden mit den Preisblättern 2010, 2011 und 2012 umgesetzt. Zur Realisierung weiterer Optimierungspotentiale erfolgte 2012 eine weitere Evaluierung. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden ab 2013 umgesetzt. Die Empfehlung einer auf Kostenträgerrechnung basierenden Kosten- und Leistungsrechnung wurde von der BHAG umgesetzt.

 

Zu Punkt 65 (Leistungsabgeltung Buchhaltungsagentur): Auf die Ausführungen zur Unter-gliederung 15 im Bundesfinanzgesetz (BFG) 2013 Globalbudget 15.01 (Stellungnahme des haushaltsleitenden Organs zu den Empfehlungen des Rechnungshofes) wird verwiesen.

 

Zu Punkten 66 bis 68 (Wirkungsorientierung): Strategische Ziele werden im Bundes-ministerium für Finanzen seit vielen Jahren definiert und sind Teil der Ressort-Leistungs-steuerung.

 

Zu Punkt 78 (Kosten- und Leistungsrechnung): Dies wird im Finanzressort entsprechend den Vorgaben des BHG 2013 umgesetzt.

 

Zu Punkt 82 (Kostencontrolling): Die Empfehlung ist in Umsetzung begriffen, derzeit läuft die Konzeptionsphase. Die Umsetzung erfolgt durch Erheben der IT-Leistungen (und Zuordnung der entsprechenden Kosten dafür) in der Kosten- und Leistungsrechnung des Bundes.

 

Zu Punkt 83 (Controlling): Die Empfehlung des Rechnungshofes wurde umgesetzt, eine Effizienzsteigerung wurde erreicht.

 

Zu Punkt 90 (Internes Kontrollsystem; Risikomanagement): Es wird festgehalten, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes seitens der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Wege der quartalsweisen Berichterstattung an das Bundesministerium für Finanzen gemäß den Bestimmungen des § 15b Abs. 1 BHG und der Richtlinie der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Controlling-Richtlinien geändert werden, BGBl. II Nr. 209/2011, bereits umgesetzt wurden.

 

Zu Punkt 91 (Risikomanagement): Im Bundesministerium für Finanzen ist zur Unter-streichung der diesbezüglichen Bedeutung eine Stabstelle „Zentrales Risikomanagement“ seit 2011 eingerichtet.


Zu Punkt 105 (Zielvereinbarungen): Die Finanzverwaltung bekennt sich zu einem strategisch ausgerichteten Steuerungsmodell, welches aus mittelfristigen Strategien konkrete Jahresziele definiert, die in Zielvereinbarungen im Rahmen der Mitarbeitergespräche verbindlich vereinbart werden. Dabei werden qualitative und quantitative Messgrößen seit Jahren überall dort eingesetzt, wo dies sinnvoll und zweckmäßig ist, wobei das Kennzahlensystem laufend weiterentwickelt wird. Die Feststellungen des Rechnungshofes bezogen sich auf die Jahre 2005 und 2006. Seither wurde das Steuerungsmodell wesentlich präziser und detaillierter. Im Rahmen der Wirkungsorientierung wurden überdies für alle Managementebenen Kenngrößen erarbeitet und festgelegt.

 

Zu Punkt 157 (Haushaltsverrechnung; Inventarisierung): Von November 2011 bis September 2012 wurden im Rahmen des Projekts „Bundesrollout der integrierten Anlagenbuchführung“ mit FI-AA alle Bundesdienststellen mit den erforderlichen Funktionalitäten zur Aktivierung, Inventarisierung und Verwaltung von Anlagevermögen ausgestattet. Die Bundesmuseen als ausgegliederte Dienststellen sind nur indirekt in das oben beschriebene Verfahren eingebunden. Diese übermitteln für das Rechnungswesen relevante Informationen.

 

Zu Punkt 158 (Flexibilisierungseinheiten): Es wird angemerkt, dass dieses Rechtsinstitut mit dem BHG 2013 ex lege auslief (31.12.2012), da die diesbezüglichen Erkenntnisse im BHG 2013 ihren Niederschlag gefunden haben.

 

Zu Punkten 162 bis 165 (Interne Revision): Im Finanzressort sind diese Empfehlungen umgesetzt.

 

Zu Punkt 173 (Abwicklung IT-Projekte): Die Anregungen sind im Finanzressort umgesetzt. Diese sind im Rahmen einer standardisierten Vorgehensweise bei großen Projekten verbindlich.

 

Zu Punkt 179 (Haushaltsverrechnung des Bundes): Im Zuge der Umsetzung der 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform wurde eine wesentliche Umgestaltung der Systemarchitektur für das IT-Verfahren Haushaltsverrechnung des Bundes durchgeführt. In deren Rahmen wurde die Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt.

 

Zu Punkt 180 (Haushaltsverrechnung des Bundes): Das Finanzressort setzt im Hinblick auf einheitliche Geschäftsprozesse und zur Steigerung der Effizienz verstärkt auf die Implementierung durchgängiger elektronischer Prozesse. Dies zeigt sich in der


Implementierung der Funktionalitäten der Übernahme des elektronisch strukturierten Kontoauszuges (eKontoauszug) sowie in der Umsetzung der Übernahme der elektronisch strukturierten Rechnung (eRechnung). Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des IT-Verfahrens Haushaltsverrechnung des Bundes bereits seit längerem die elektronische Weiterleitung der verrechnungsrelevanten Unterlagen, die workflowgestützte Steuerung der Verrechnungsprozesse und die elektronische Archivierung der Verrechnungsunterlagen umgesetzt sind. Der BHAG werden sämtliche relevanten Verrechnungsunterlagen seit Ende 2010 übermittelt. Somit wurde die Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt und hohe Effizienzsteigerungen erwirkt.

 

Zu Punkt 181 (ELAK/Optimierung und Weiterentwicklung): Die Optimierung und Weiter-entwicklung ist ein vertraglicher Bestandteil bei ELAK im Bund (EiB). Eine Überarbeitung der verschiedenen Funktionen erfolgt in Abstimmung mit allen am EiB beteiligten Ressorts.

 

Zu Punkt 207 bis 228 sowie 232 (Inventarverwaltung): Diese Vorschläge befinden sich in Umsetzung bzw. sind zu einem großen Teil bereits umgesetzt worden.

 

Zu Punkt 185 (IT- Unterstützung; Bund- Länder- Abstimmung, EU- Dienstleistungsrichtlinie): Das Unternehmensserviceportal (USP) bietet Identifizierungs- und Authentifizierungsdienste für Unternehmen und deren Mitarbeiter zur einheitlichen Verwaltung an zentraler Stelle an, die gegenwärtig von Anwendungen des Bundes verwendet werden. Es finden aber bereits Gespräche mit Ländervertretern statt, um den Einsatz dieser Dienste für Fachanwendungen von Länderportalen zwecks Vermeidung des Aufbaues kostenintensiver Parallelstrukturen auszuweiten. Das Einsparungspotential durch den Aufbau einer zentralen Benutzer-verwaltung, die von allen Gebietskörperschaften verwendet werden kann, wird als besonders hoch bewertet und wird daher mit Nachdruck weiterverfolgt. Eine Umsetzung ist mit Unterstützung des Rechnungshofes mittel- bis langfristig realistisch. Mit Start des USP als Informationsportal am 1. Jänner 2010 wurde auch der Vorschlag des Rechnungshofes zur einheitlichen Umsetzung der elektronischen Leistungskataloge (ELKAT) nach dem vorliegenden ELKAT-Konzept aufgegriffen und bei Artikeln, die Verfahren beschreiben, umgesetzt.

 

Zu Punkt 187 (Datensicherheit): Eine Verschlüsselung der Datenübertragung stellt einerseits eine massive budgetäre Mehrbelastung dar, die im Sinne des § 44a BHG 2013 von den Ressorts und Obersten Organen zu tragen wäre, andererseits wird nach dem Stand der Technik dadurch die Datensicherheit im Vergleich zum status quo nicht wesentlich erhöht.


Derzeit wird untersucht, wie im Rahmen des bundesweiten Portalverbundes die Datensicherheit über den bereits bestehenden Sicherheitsstandard hinaus kostengünstig erhöht werden kann.

 

Zu Punkt 196 (Bürokratieabbau und Vorschriftenvereinfachung): Im Zuge der Umsetzung der II. Etappe der Haushaltsrechtsreform wurden sämtliche Vorschriften im Bereich des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes, der Inventar- und Anlagenverwaltung, der Materialverwaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung überarbeitet bzw. neu erlassen. Die zentrale Vorschrift im Bereich der Anlagen- und Inventarverwaltung sowie Materialverwaltung ist die Verordnung über die Verwaltung des Bundesvermögens (BVV). Diese Verordnung sieht die Vereinheitlichung der Geschäftsprozesse, die Verfügbarkeit geeigneter IT-Unterstützung und die regelmäßige Durchführung von Inventuren vor. Gemeinsam mit dem Rechnungshof wurde auch eine Rahmenrichtlinie zur Durchführung der Inventuren erlassen. Daraus ergeben sich deutliche Effizienzsteigerungen.

 

Zu Punkt 199 (Dienstreisemanagement): Eine diesbezügliche Lösung ist grundsätzlich vorgesehen und in Planung.

 

Zu Punkt 201 (Beschaffungen; Servicedienste): Den Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend eine Verbesserung des Beschaffungscontrolling der BBG und Verknüpfung mit den E-Shops sowie eine Vervollständigung der Datenbank als Basis für die Vorschreibung von Servicegebühren wurde seitens der BBG entsprochen.

 

Zu Punkt 254 (Beraterverträge): Die Empfehlung ist grundsätzlich umgesetzt. Es wird angemerkt, dass seit der Umsetzung des Reformprojektes Finanzprokuratur diese nunmehr für die obligatorischen Mandanten (Bundesministerien) als Berater noch attraktiver ist. Gleichzeitig bemüht sich die Finanzprokuratur verstärkt um Fakultativmandanten (beispielsweise ÖBB).

 

Zu Punkt 255 bis 257 (Beraterleistungen): Die Empfehlungen sind im Finanzressort umgesetzt.

 

Zu Punkt 454 (Steuersystem; Vereinfachung und Straffung des Abgabenrechts): Angesichts der immer weiter fortschreitenden Komplexität der Lebensumstände, die im Steuerrecht auch berücksichtigt werden müssen, ist eine Fülle von steuerlichen Regelungen erforderlich. Ziel ist es, ein als gerecht empfundenes Steuersystem mit möglichst wenigen Schlupflöchern


zur Verfügung zu stellen. In den letzten Jahren konnten dennoch auch einzelne Maßnahmen für eine Vereinfachung und Straffung des Abgabenrechts umgesetzt werden. So wurden zuletzt im AbgÄG 2012 beispielsweise folgende Maßnahmen vorgesehen:

·         Unternehmer dürfen ab 2013 Rechnungen per E-Mail oder als E-Mail Anhang, Web-Download, PDF oder Textdatei übermitteln, wobei der Vorsteuerabzug für diese Rechnungen weiterhin zusteht.

·         Beim Abschluss mehrerer Miet- und Pachtverträge in einem Kalendermonat können diese in einer Anmeldung zusammengefasst werden. Zudem entfällt die Verpflichtung zur Abgabe einer Anmeldung gänzlich, wenn die Mietvertragsgebühr mittels Verrechnungsweisung über FinanzOnline bezahlt wird.

·         Im Rahmen des Neugründungsförderungsgesetzes wird künftig für Neugründungen und Übertragungen nur noch ein Formular benötigt.

•  Die bei der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses anfallenden Gebühren werden in einem Betrag zusammengefasst und pauschaliert.

·         Die in einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anfallenden Gebühren werden in einem Betrag zusammengefasst und pauschaliert.

·         Für Erwerbe im Sinne des Liegenschaftsteilungsgesetzes bis zu einer Bemessungs-grundlage von 2.000 Euro besteht keine Anzeigeverpflichtung mehr.

·         Für bestimmte steuerfreie Grundstückserwerbe entfällt die Verpflichtung zur Vorlage der Abgabenerklärung betreffend die Grunderwerbsteuer durch einen Parteien-vertreter.

Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden demnach Schritt für Schritt umgesetzt. Umfassendere Vereinfachungen sind jedoch nur im Rahmen einer Gesamtreform möglich, da es bei Vereinfachungen (z.B. bei der Streichung von Ausnahmetatbeständen) immer auch zahlreiche Steuerpflichtige gibt, die aufgrund der Vereinfachung höhere Abgaben leisten müssen, was nur im Rahmen einer Steuerstrukturreform entsprechend ausgeglichen werden könnte.

 

Zu Punkt 455 (Steuersystem; Vereinfachung und Straffung): Es gibt laufende Reform-überlegungen zu einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Beispielsweise wurde die Befreiung für Freitabak, Freizigarren und Freizigaretten im AbgÄG 2010, die im ASVG bereits mit der 70. ASVG-Novelle beseitigt worden ist, gestrichen. In der Regierungsvorlage zur Ausweitung der Pendlerförderung wird das steuerfreie Jobticket auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet, wodurch eine Harmonisierung mit dem Sozialversicherungsrecht erreicht wird.


Zu Punkten 456 und 457 (Energiebesteuerung; Ökologisierung; Mineralölsteuererhöhung; Evaluierung der Auswirkungen und Lenkeffekte): Auch in diesem Bereich werden die Empfehlungen des Rechnungshofes Schritt für Schritt umgesetzt und leisten einen großen Beitrag zur Erreichung eines ökologisierten Steuersystems. Erst kürzlich erfolgte mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 eine Verlängerung der Förderung von Fahrzeugen mit umweltfreundlichem Antriebsmotor bis 31. Dezember 2014.

 

Weiters wurden im 1. Stabilitätsgesetz 2012 folgende Maßnahmen vorgesehen:

·         Die Befreiung von der Mineralölsteuer im Ortslinienverkehr wurde gestrichen.

·         Die Rückvergütung der Mineralölsteuer für Gasöl, das von Eisenbahnen zum Antrieb von Schienenfahrzeugen verwendet wird, ist entfallen.

·         Die Begünstigung der Rückvergütung der Mineralölsteuer für den „Agrardiesel“ wurde gestrichen.

Diese Maßnahmen und zahlreiche Anhebungen der Mineralölsteuer in den letzten Jahren zeigen, dass gerade im Bereich der Mineralölsteuer viel getan wurde und wird und der Ökologisierungsgrad bereits relativ hoch ist.

 

Weitere Maßnahmen zur Ökologisierung erfolgten im Budgetbegleitgesetz 2011:

·         Die Einführung der Flugabgabe ist ein wesentlicher Beitrag zur Ökologisierung. Der Luftverkehr hat einen wesentlichen Anteil an der Emission klimaschädlicher Stoffe. Die Flugabgabe soll die Wahl der Verkehrsmittel im Bereich des Individualverkehrs dadurch beeinflussen, dass diese Schieflage in Bezug auf die ökologisierte Belastung der einzelnen Verkehrsmittel verringert wird. So ist die Flugabgabe nach der Entfernung des Zielflugplatzes gestaffelt. Durch diese Staffelung wird der Schadstoffausstoß je nach Länge der Flugstrecke besteuert. Bis 30. September 2014 ist eine Evaluierung der Flugabgabe gesetzlich vorgesehen.

·       Die Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe, die seit Jahren zu einer verstärkten Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge beiträgt, wurde mit einer Änderung beim Bonus-Malus-System fortgesetzt und fördert verstärkt die Anschaffung umwelt-freundlicher Fahrzeuge. Dazu wurde das Bonus-Malus System in zwei Etappen verschärft: Die erste Etappe galt für den Zeitraum 1. März 2011 bis 31. Dez. 2012, die zweite Etappe begann am 1. Jänner 2013. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Normverbrauchsabgabe als Lenkungsabgabe bewährt und dass durch die höhere Besteuerung von verbrauchsintensiven und ausstoßreichen Fahrzeugen tatsächlich verstärkt umweltfreundlichere Fahrzeuge angeschafft werden.


Zu Punkt 458 (Arbeitnehmerveranlagung; Evaluierung der Auswirkungen und Lenkungs-effekte): Der Rechnungshof hat empfohlen, die Absetzmöglichkeiten für Topf-Sonder-ausgaben zugunsten einer entsprechenden Regelung im Einkommensteuertarif zu überdenken. Eine Neuregelung der steuerlichen Absetzmöglichkeit von Topf-Sonderausgaben wird aufgrund des geringen Lenkungseffekts seit längerem diskutiert, aber für Maßnahmen betreffend die Streichung von Begünstigungen ist es schwierig, eine politische Mehrheit zu finden.

 

Zu Punkten 465 bis 467 und 469 (Abgabenverwaltung): Diese Vorschläge befinden sich in Umsetzung bzw. sind zu einem großen Teil bereits umgesetzt worden.

 

Zu Punkt 468 (Risikomanagement in der Betrugsbekämpfung): Innerhalb der Steuer-fahndung wurde ein Risikomanagementkonzept entwickelt, das eine Risikobewertung und damit eine "Fahndungswürdigkeit" der möglichen Fahndungsfälle erlaubt. Dieses Konzept ist bereits im Einsatz. Die Umsetzung in eine IT-Lösung geschieht im Rahmen des Projektes
IT-Steuerfahndung. Die fachlichen Anforderungen wurden erarbeitet, die technische Umsetzung erfolgt bis Mitte 2013 im Rahmen des im Portfolio geplanten Projektes STEUFA. Das geplante zentrale Erfassungssystem für alle Betrugsbekämpfungseinheiten (Steuer-fahndung, Finanzpolizei, Zollfahndung, Strafsachenstelle) soll auch das Risikomanagement verbessern. In diesem System sollen auch die zur Verfügung stehenden Datenquellen – soweit technisch möglich und rechtlich zulässig – eingebunden werden.

 

Zu Punkt 470 (Datenabgleich zwischen Finanzverwaltung und Hauptverband der SV-Träger): Das Bundesministerium für Finanzen strebt weiterhin den vollständigen Datenabgleich (Nutzung eines einheitlichen Registers) an. Die notwendigen Voraussetzungen werden dabei im Rahmen des E-Finanz Programmes (Projekt "Jahresveranlagung Privat") geschaffen.

 

Zu Punkt 555 (Anti-Korruptionsmaßnahmen): Seit 2005 ist das Büro für Interne Angelegen-heiten (BIA) als diesbezüglich unabhängige Stelle eingerichtet (Leitung durch einen Anwalt der Finanzprokuratur). Neben einschlägigen Schulungsaktivitäten wurden auch entsprechende Broschüren entwickelt, die sowohl im Inland als auch im Ausland große Beachtung gefunden haben.

 

Zu Punkt 561 (Managerbezüge; Erfolgsbeteiligung, Kriterien für Leistungsprämien): Den Empfehlungen des Rechnungshofes wird im Zuge des Neuabschlusses von Vorstands- bzw. Geschäftsführerverträgen entsprochen.


Zu Punkt 568 (Pensionsbestimmungen OeNB): Nachdem ein Eingriff in bestehende privat-rechtliche Verträge nicht möglich ist, wurde zur Umsetzung der Empfehlung ein Pensions-sicherungsbeitrag von 3% für Pensionszahlungen ab dem 1. Jänner 2013 eingeführt. An erwarteten Erträgen sind für die kommenden Jahre jährlich € 3,5 Mio. budgetiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.