13058/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.500/0038-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Februar 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 11. Dezember 2012 unter der Nr. 13312/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Flugdienstregelung für Mitarbeiter der Austro Control gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2 sowie 5 und 6:

  Ø   Wie viele operativ tätige Mitarbeiter/innen verfügen mit Stichtag 1. August 2012 über eine mit    der Austro Control vereinbarte Flugdienstregelung?

  Ø   Wie viele Mitarbeiter/innen in Leitungsfunktionen verfügen mit Stichtag 1. August 2012 über eine mit der Austro Control vereinbarte Flugdienstregelung?

  Ø   Wann wird die Austro Control dem Beispiel des BMVIT folgend die Flugdienstregelungen beenden?

  Ø   Warum wurde die Geschäftsführung der Austro Control noch nicht angewiesen, die Flugdienstregelungen zu beenden?

 

Aktuell besteht bei 20 Mitarbeitern in der Luftfahrtagentur die Notwendigkeit einer Flugdienstregelung, ein Mitarbeiter davon verfügt über eine Leitungsfunktion.


Wie bereits in der Anfragebeantwortung 11025/AB aufgeführt, ergibt sich die generelle Notwendigkeit für die fliegerische Qualifikation von Fluginspektoren der Austro Control (ACG) aus internationalen Vorschriften wie beispielsweise dem ICAO-Doc 8335 (insbesondere Chapter 6 Qualification and Training of the Inspector; Punkte 6.2.1., 6.2.2. und 6.2.4.) Ferner wird im Zuge der Behördenaufsicht durch die EASA (Audits) die Einhaltung geprüft und bei Zuwiderhandeln mit Abweichungsfeststellungen (Findings) sanktioniert.

 

Daraus ergibt sich, dass das Erfordernis einer fliegerischen Qualifikation der Mitarbeiter der Luftfahrtagentur in der ACG zur Ausführung ihrer Kontrolltätigkeit über Luftfahrtunternehmen jedenfalls zwingend erforderlich ist und internationalen Vorgaben der EASA und ICAO entspricht.  

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

  Ø   Wie viel an effektiver Arbeitszeit entgeht dadurch dem Unternehmen Austro Control?

  Ø   Welche Kosten verursachen diese Flugdienstregelungen, etwa durch Abwesenheit vom regulären Dienstbetrieb oder durch die Erbringung von Überstunden?

 

Laut Mitteilung der ACG werden durch das derzeitige Modell der Flugdienstregelung durchschnittlich 20 bis maximal 40 Stunden pro Monat und Mitarbeiter in Anspruch genommen. Das Modell hat sich aus Effizienzgründen bewährt. Entsprechend kommen in anderen europäischen Luftfahrtbehörden derartige Modelle zum Einsatz. Alternativ zu einer Flugdienstregelung bestünde die Möglichkeit, für das Personal Flugstunden zu Trainingszwecken zu kaufen. Im Vergleich zur derzeitigen Regelungen würde dieses Modell zu beträchtlichen Mehraufwendungen für die ACG führen.