131/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DER  BUNDESMINISTER
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0189-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 83/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs im Zuge der Nationalratswahl 2008“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 sowie 4 bis 7:

Im Bundesministerium für Justiz wurden seit dem 1. Jänner 2008 keine neuen Organisationseinheiten eingerichtet. Mit dem Inkrafttreten der Geschäfts- und Personaleinteilung im Februar 2008 wurde die für die Personalangelegenheiten der Zentralstelle sowie der Verwaltungs- und Personalangelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden zuständige Abteilung der Verwaltungs- und Personalsektion (Sektion III) zugeordnet.

In der nachstehenden Übersicht sind die im angefragten Zeitraum neu besetzten Positionen im Bundesministerium für Justiz - Zentralleitung unter Anführung der zuvor ausgeübten Funktion aufgelistet:

Funktion

Wirksamkeit

Funktionsinhaber

zuvor ausgeübte Funktion

Leitung der Verwaltungs- und Personalsektion  (Sektion III)

01.01.2008

Sektionschef Dr. Hermann Germ

Wieder- bzw. weiterbestellt gem. § 2 Abs. 1 und § 141 Abs. 1 und 5 BDG 1979 bis 30.6.2008; Übertritt in den Ruhestand gem. § 13 BDG mit Ablauf des 30.6.2008

Leitung der Zivilrechtssektion (Sektion I)

01.01.2008

Sektionschef Hon.Prof. Dr. Georg Kathrein

Leiter der Abteilung I 2

Leitung der Abteilung I 4

01.02.2008

Leitender Staatsanwalt Mag. Christian Auinger

Stellvertretender Leiter der Abteilungen I 3 und I 4

Stellvertretung des Leiters der Zivilrechtssektion

01.04.2008

Leitender Staatsanwalt Dr. Franz Mohr

Leiter der Abteilung I 5 (unverändert)

Leitung der Abteilung I 2

01.07.2008

Leitender Staatsanwalt Hon.Prof. Dr. Johannes Stabentheiner

Leiter der Abteilung I 7

Leitung der Verwaltungs- und Personalsektion (Sektion III)

01.07.2008

Sektionschefin Dr. Constanze Kren

Leiterin der Abteilung III 3

Leitung der Abteilung I 7

01.07.2008

Leitende Staatsanwältin Dr. Maria Wais

Leiterin der Abteilung I 6

Leitung der Abteilung III 3

01.08.2008

Leitende Staatsanwältin Dr. Birgit Tschütscher

Stellvertretende Leiterin der Stabsstelle Europäische Integration, stellvertretende Kabinettschefin

Leitung der Abteilung I 6

01.09.2008

Leitender Staatsanwalt Mag. Michael Aufner

Stellvertretender Leiter der Abteilungen I 2 und I 6

 

Mit BGBl I. 101/2008 vom 3. Juli 2008 wurde das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Justizbetreuungsagentur (JBA-G) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2009 erlassen. Gemäß § 27 JBA-G sind von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an, soweit nicht bereits erfolgt, alle vorbereitenden Maßnahmen zu setzen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Justizbetreuungsagentur nach diesem Bundesgesetz erforderlich sind. Weiters ist die Bestellung der Geschäftsführung sowie der Mitglieder des Aufsichtsrats so vorzunehmen, dass diese rechtzeitig ihre Tätigkeit aufnehmen können. Meine Amtsvorgängerin hat mit Verfügung vom 14. Juli 2008 den vormaligen und nunmehr im Ruhestand befindlichen Leiter der Personalsektion zum Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 15 Abs. 1 Z 1 und Abs. 4 JBA-G bestellt.

Meine Amtsvorgängerin hat mit Dekret vom 28. November 2008 Mag. Jürgen Atzelsdorfer gemäß § 8 JBA-G für die Zeit vom 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2013 zum Geschäftsführer der Justizbetreuungsagentur bestellt.

Zu 3:

Ich plane keine Reorganisationsmaßnahmen in der Zentralstelle.

Zu 8 bis 15:

Nachbesetzungen von Sektions- bzw. Abteilungsleitungen erfolgten nach öffentlicher Ausschreibung sowie Befassung der im Bundesministerium für Justiz eingerichteten ad hoc Aufnahmekommission nach dem Ausschreibungsgesetz bzw. der Personalkommission nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz. Es wurden für diese Besetzungen keine Personalberatungsunternehmen beigezogen.

Für die Bestellung der Geschäftsführung findet gemäß § 8 Abs. 1  JBA-G das Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, Anwendung. Die Stellenausschreibung erfolgte am 15. September 2008.

Für die ausgeschriebene Funktion des Geschäftsführers hat sich kein Kabinettsmitarbeiter beworben.

Die zur Auswahl des/der geeigneten Kandidaten/in eingesetzte Beurteilungskommission bestand aus der damaligen Leiterin der Stabsstelle Strafvollzug, dem Aufsichtsratsvorsitzenden, einer Mitarbeiterin des Kabinetts meiner Amtsvorgängerin sowie dem stellvertretenden Leiter der Vollzugsdirektion.

Zur Begleitung der Projektabwicklung wurde mit der Fa. ICG Infora Consulting, die bereits die Errichtung der Buchhaltungsagentur des Bundes erfolgreich und sehr kompetent begleitet hat, als externem Berater ein Werkvertrag abgeschlossen. Für die projektierten Beratungsleistungen (8/08 bis 1/09, insgesamt bis zu 25 Beratungstage) werden Kosten von maximal 46.500 Euro (inkl. USt) anfallen.

 

. Dezember 2008

 

(Dr. Johannes Hahn)